Samaks Fall vor dem Verfassungsgericht

Im schlimmsten Falle könnte Samak eine Entlassung als Premierminister drohen. Die Wahlkommission wollte das aber nicht entscheiden und gab den Fall daher an das Verfassungsgericht ab.

Samak beschwerte sich, daß dies wie ein Todesurteil sei. Die Wahlkommission wollte dazu keine Stellung nehmen, meinte aber, dort würden Entscheidungen aufgrund von Beweisen gefällt. tn