Verfassungsgericht: Samak muß zurücktreten!

Das Oberste Gericht entschied am Nachmittag des 9. September einstimmig, daß Samak als Gastgeber von zwei TV-Koch-Shows gegen die Verfassung verstieß. Drei Richter waren sogar der Auffassung, seine Tätigkeit könnte als die eines „Geschäftspartners“ ausgelegt werden.

Das Gericht sah diese Beschäftigung als bezahlten Nebenjob an (Samak erhielt Spesen für die Anfahrt zum Fernsehsender), erkannte einen Interessenskonflikt und forderte Samak auf, sofort seinen Posten als Premierminister aufzugeben.

Die 9:0-Abstimmung der Richter entfernt Samak ohne weiteren Aufschub aus Amt und Würden.

„Seine Zeit als Premierminister ist vorüber, und die Legislaturperiode des Kabinetts ist ebenfalls beendet“, sagte einer der Verfassungsrichter. „Gemäß Verfassung muß das Kabinett nun kommissarisch weiterarbeiten, bis es einen neuen Premierminister und ein neues Kabinett gibt.“

Alle Mitglieder des Kabinetts können vorläufig bis zur Bildung eines neuen Kabinetts kommissarisch im Amt bleiben – bis auf Samak.

Der erste Vize-Minister, Somchai Wongsamat, wird kommissarischer Premierminister. Nach der Urteilsverkündung jubelte die PAD auf dem Gelände des besetzten Regierungsgeländes.

Der PPP-Vize-Führer Karn Thiankaew sagte nach dem Urteil, die PPP akzeptiere das Urteil.

Theoretisch könnten die Abgeordneten Samak als kommissarischen Premierminister wählen. Es gibt auch Gerüchte, die besagen, Banharn Silpa-archa werde neuer Premier, doch Banharn dementierte, weil der politische Druck zu hoch sei.

Samak war bei der Urteilsverkündung nicht anwesend, er wurde von seinem Anwalt vertreten. bp, tn