PAD: Gericht nimmt Beschwerde über Haftbefehle an

Die Haftbefehle waren letzten Monat ausgestellt worden. Das Gericht nahm die Beschwerde in der Form an, daß das erstinstanzliche Gericht über die Beschwerde der PAD die entscheiden muß. Allerdings hatte das Gericht kurz nach Ausstellung der Haftbefehle eine Beschwerde der PAD bereits zurückgewiesen…

Den neun PAD-Führern wird u. a. Volksverhetzung und Landesverrat vorgeworfen. Angeblich können die Haftbefehle nach Annahme der Beschwerde nicht mehr vollstreckt werden, die Polizei darf keine Verhaftungen durchführen, es sei denn, sie bekommt vom Gericht eine anderslautende Anweisung.

Der Fall erinnert stark an den vom Gericht ausgestellten Räumungsbefehl bezüglich des Regierungssitzes. Das Rechtsmittel der PAD gegen diese einstweilige Anordnung hatte aufschiebende Wirkung und gleichzeitig machte das erstinstanzliche Gericht kurz nach Urteilsverkündung seine Entscheidung rückgängig… bp