Ehemalige Bankangestellte zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt

Das Gericht befand die Frau für schuldig, Dokumente gefälscht und zwischen Oktober 2006 und Juli 2007 insgesamt 123 Überweisungen von Kundenkonten auf ihr eigenes getätigt zu haben.

Ursprünglich war die Frau zu 492 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Strafe wurde auf 246 Jahre halbiert, aber da die Höchststrafe für Urkundenfälschung 20 Jahre beträgt, muß die Frau für diesen Zeitraum ins Gefängnis. Ferner muß sie das Geld zurückzahlen. tn