Gefahr für Leib und Leben: Polizei ermittelt gegen Eierwerfer

Niphon begab sich am 7. Januar im Wege einer religiösen Zeremonie auf dem Regierungsgelände zu einem buddhistischen Schrein, um diesem Respekt zu zollen. Etwa 30 Demonstranten in roten T-Shirts unterbrachen die Veranstaltung und bewarfen Niphon mit Eiern. Sie trafen nicht, aber Niphon mußte die Veranstaltung vorzeitig abbrechen und sich in Sicherheit bringen.

Nach dem Vorfall meldete sich der Vize-Polizeichef zu Wort. Er werde gegen die UDD-Demonstranten rechtliche Schritte einleiten. Wenn Eier geworfen würden, so stelle dies eine Gefahr für Leib und Leben dar. Auf diese Straftat steht eine Höchststrafe von zwei Jahren Gefängnis. Das gelte auch dann, wenn die Eier ihr Ziel nicht getroffen hätten.

Die Polizei verhört Zeugen und trägt Beweise zusammen, damit Anklage erhoben werden kann. tn, bp