Verfahren gegen Schweizer Journalisten eingestellt

Christoph Müller hatte im Jahre 2002 unter dem Titel „Der sehr begabte Dr. Roland“ einen Beitrag für die Sendung „Reporter“ gedreht, der sich kritisch mit den Aktivitäten eines Hilfswerks auseinandersetzte. Das Hilfswerk wird von einem gelernten Bierbrauer aus der Schweiz betrieben, der sich in Thailand gern als Arzt ausgibt.

Aufgrund einer Strafanzeige, von der Müller keine Kenntnis hatte, wurde er am 27. Februar 2009 bei der Einreise am Flughafen von Bangkok verhaftet. Der Redaktionsleiter der Sendungen „DOK“ und „Reporter“ wurde zeitweise in Handschellen nach Pattaya überführt und verbrachte rund 24 Stunden hinter Gittern.

Nachdem er gegen Kaution freigekommen war, wurde ihm der Paß entzogen und die Ausreise aus Thailand verboten. Müller drohten zwei Jahre Gefängnis. Im April wurde das Ausreiseverbot aufgehoben, der Journalist verließ das Land.

Mit der definitiven Einstellung des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft nun bestätigt, daß die Vorwürfe haltlos waren.

Müller kommentierte: „Ich habe die Klage immer für gegenstandslos gehalten. Ich finde es bedenklich, daß es offenbar sehr einfach ist, mit leichtfertigen Ehrverletzungsklagen kritische Journalisten einzuschüchtern.“ Swiss Press