3G-Netz: Neue Schwierigkeiten

Die Gewerkschaft der Kommunikationsgesellschaft CAT Telecom reichte Klage gegen die Prozedur ein und behauptete darin, daß die National Telecommunications Commission (NTC) nicht befugt sei, die Versteigerung zu organisieren.

Die Klage wurde vom Verwaltungsgericht abgewiesen mit der Begründung, die Gewerkschaft von CAT erleide keinen unmittelbaren Schaden durch die Versteigerung. Zur Sache selbst äußerte sich das Gericht jedoch nicht.

Die Gewerkschaft von CAT will nun erreichen, daß der Vorstand von CAT dieselbe Klage beim Verwaltungsgericht einreicht.

Da CAT schon im Besitz einer Lizenz für das 2G-Netz ist, wurde diese Firma von der Versteigerung der 3G-Lizenzen durch die NTC ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Telefongesellschaft TOT.

An der Versteigerung ab 20. September werden die drei Marktführer Advanced Info, Total Access Communications und True Move teilnehmen. bp