CAT gewinnt vor dem Verwaltungsgericht

Damit bleibt Thailand in der Steinzeit, was die Kommunikationstechnik betrifft, 3G wird es vorläufig nicht geben, sondern bleibt Thailands Nachbarländern wie Laos vorbehalten.

Am späten Abend des 16. September entschied das Verwaltungsgericht zum Vorteil von CAT und erließ eine einstweilige Verfügung, die für den 20. September geplante Versteigerung der 3G-Frequenzen in Pranburi wird wohl nicht stattfinden.

Das Gericht folgte dem Antrag von CAT, wonach die NTC nicht berechtigt sei, die Auktion zu organisieren. Allein die National Broadcasting and Telecommunications Commission (NBTC) sei berechtigt, eine derartige Auktion durchzuführen. Aber diese Kommission existiert noch nicht und muß erst gebildet werden.

NTC kündigte an, Rechtsmittel einzulegen. Ob eine Entscheidung vor dem 20. September fällt und ob diese dann zugunsten der NTC ausfällt, ist allerdings fraglich. bp