2000 Jahre Gefängnis

Bestraft wurden der ehemalige Assistent eines Abtes im Wat Debsirindrawas sowie 15 weitere Angeklagte, die im Jahre 1988 Spenden kassiert und dafür gefälschte Spendenquittungen mit den königlichen Insignien ausgestellt hatten.

Das Berufungsgericht änderte das Strafmaß für einen der Angeklagten von 1130 Jahren auf 2234 Jahre Gefängnis, ein weiterer Angeklagter bekam 2180 Jahre anstatt 1170 Jahre. Ein dritter Angeklagter durfte sich freuen: Seine Strafe wurde von 2260 Jahren auf 1470 Jahre reduziert.

Mehrere Urteile der ersten Instanz wurden bestätigt, ein Angeklagter bekam demnach 1920 Jahre, ein anderer 1148 – letzterer ist schon verstorben. Das Verfahren gegen ihn wurde dennoch nicht eingestellt.

Da die Höchststrafe für Betrügereien dieser Art 50 Jahre beträgt, wurden die Strafen entsprechend reduziert.