Ausschluss des Versorgungsausgleichs

Hallo Mike,

als langjähriger Thailandurlauber lese ich, wenn ich in Thailand bin, die TIP Zeitung und manchmal auch noch den Farang, wen es mir langweilig ist. Dabei interessiere ich mich besonders für die Kolumnen und TIPS sowie die kompetenten Ratschläge und Rechtstipps von Dir.

Jetzt meine Frage. Ich möchte im Dezember in Thailand heiraten. Meine/unsere Papiere sind soweit fertig. Ich möchte aber vorher noch einen Ehevertrag abschließen, da ich in Deutschland schon einmal verheiratet war und ich mich nun absichern möchte. Unterhalt zahle ich keinen für meine Ex – Frau, nur für meine Tochter.

Kann ich in einem Ehevertrag folgende Punkte bei einer eventuellen Scheidung ausschließen: Versorgungsausgleich, Unterhaltszahlungen, Zugewinn (auf keinen Fall), Anwartschaften auf Rente. Ist es mit einer einmaligen Abfindung getan nach thailändischem Recht? Kann der Vertrag in Deutschland angefochten werden (sittenwidrig)? Kannst Du mir bitte auf all die Fragen eine Antwort geben und für mich einen Vertrag ausarbeiten? Oder können wir persönlich Kontakt aufnehmen wenn ich in Thailand bin? Ich mache meistens in Pattaya Urlaub, aber Bangkok wäre mir auch möglich.

Vielen Dank im Voraus. Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

Grüsse Roland

Mike Slanina antwortet:

Hallo Roland,

in einem Ehevertrag, der heute eigentlich schon selbstverständlich sein sollte, kannst Du alle von Dir angesprochenen Punkte regeln. Wir formulieren den Vertrag nach geltendem Recht in Thailand. Ob jedoch einzelne Punkte in einem der Heimatländer irgendwann möglicherweise als sittenwidrig eingestuft werden, so wie es in Deutschland vor kurzem für bestimmte Konstellationen beim Versorgungsausgleich sogar rückwirkend geschehen ist, können wir nicht vorhersehen.

Über die Handhabung von Rentenanwartschaften musst Du Dich allerdings bei Deinem Rentenversicherer in Deutschland erkundigen.

Wenn wir einen Vertrag für Dich ausarbeiten sollen, müsstest Du zu uns ins Büro kommen, damit wir gemeinsam die konkreten Inhalte der einzelnen Punkte erfassen und auch die persönlichen Daten von Dir und Deiner Frau kennen und darauf aufbauend den Vertrag formulieren. Bitte Deinen Pass sowie die ID-Karte und Hauspapier Deiner Frau nicht vergessen.