Visaverlängerung in Thailand

Hallo Mike!

Ich bin 53 Jahre alt, Deutscher, geschieden, lebe mit meiner thailändischen Lebensgefährtin, ebenfalls geschieden, seit 2 Jahren in Thailand. Meinen Aufenthalt hier konnte ich durch Visa Non B absichern. Wir hatten geplant, in naher Zukunft zu heiraten.

Nun hat sich unsere Situation diesbezüglich dramatisch verschlechtert, mein jetziges Visum läuft, voll ausgereizt, am 6. Juni aus, und ich bekomme kein neues.

Nach Bekanntwerden dieser veränderten Lage haben wir erste konkrete Schritte für die Eheschließung in Thailand eingeleitet. Nach erfolgter Eheschließung wollte ich meinen weiteren Aufenthalt durch Nachweis eines Bankkontos in erforderlicher Höhe realisieren.

Meiner Lebensgefährtin ist es jedoch in 2 Monaten nicht gelungen, die erforderlichen Papiere ihrerseits  aus dem Isaan vollständig beizubringen. Es ist klar, in der uns jetzt verbleibenden Zeit bekommen wir unsere Eheschließung in Thailand nicht hin. Bekannte meinen, ich solle vor dem 6. Juni ausreisen und bei einer thailändischen Vertretung ein 60-Tage-Touristenvisum beantragen, welches nochmals um 30 Tage verlängerbar ist. Wenn erforderlich, könnte ich diese Prozedur wiederholen.

Meine Frage:
Entsprechen diese Meinungen der Realität, wie kann ich, gegebenenfalls auf andere Weise, die Zeit bis zur Eheschließung überbrücken?

Lieber Mike, ich lese Deine Beiträge zum “Recht in Thailand“ mit großemInteresse, und ich kann nur wünschen: Mach weiter so!

Gruß Jürgen

 

Mike Slanina antwortet:

 

Hallo Jürgen!

Grundlage für die jährliche Verlängerung eines Visums in Thailand ist ein gültiges Non-Immigrant-Visum. Touristenvisa werden dafür nicht anerkannt. Es besteht für Dich – verheiratet und auch unverheiratet – die Möglichkeit, die Verlängerung Deines gültigen Non-Immigrant-Visum für ein Jahr direkt nach Beantragung bei der Immigration zu erhalten.

Du hast die nötige Altersgrenze von 50 Jahren überschritten. Erforderlich ist der Nachweis von 800 000 Baht auf einem Thai-Konto, dann bekommst Du ein Rentner-Visum. Für Verheiratete muß einer von Euch oder beide ein jährliches Gesamteinkommen von durchschnittlich THB 40’000 pro Monat haben – es sei denn, Du bist vor dem Antragsgesuch in Thailand eingereist und du hast eine Aufenthaltsbewilligung auf Grund der Heirat mit einer thailändischen Frau erhalten.
Hat der Antragssteller in diesem Fall das besagte Einkom­men nicht, dann muß er einen Bank­kontoauszug der letzten 3 Monatevon einer thailändischen Bank, ausgestellt auf den Namen einer oder beider Parteien, vorweisen, in Höhe von 400 000 Baht.

Falls Du Hilfe benötigst: unser Personal im Hauptbüro wird sich darum kümmern.