Keine Verletzung der Aufsichtspflicht

Die 16jährige meldete sich am 5. Januar zusammen mit ihrer Mutter bei der Polizei und wurde nach einer Befragung auf freien Fuß gesetzt.

Falls sie von einem Jugendgericht verurteilt wird, droht den Eltern, daß sie die Behandlungskosten der Verletzten und Schadensersatz an die Familienmitglieder der Verstorbenen zahlen müssen. bp