Bewaffneter Zivilschutzvolontär beklaut die Touristenpolizei

Die Beamten konnten den Mann bereits kurze Zeit später vor einer Bankfiliale in Süd-Pattaya festnehmen und brachten ihn zurück auf die Polizeistation. Bei dem Verhör konnte der 34-jährige zwar nachweisen, daß die 357er Magnum registriert war, was ihn aber keinesfalls zum Tragen der Waffe in der Öffentlichkeit berechtigt.

Dazu bedarf es einer gesonderten Genehmigung, über die keiner der Volontäre verfügt. Nur Polizeibeamte sind zum Tragen einer Waffe, einer schußsicheren Weste oder eines Funkgeräts berechtigt.

Warum der 34-jährige ausgerechnet ein Motorrad von dem überwachten Parkplatz der Polizei entwendete, wurde nicht geklärt, da der Volontär die Aussage verweigerte.

Die Beamten vermuten, daß der Volontär, wie die meisten seiner Kollegen, glaubt, die gleichen Rechte wie die örtliche Polizei zu haben. Das wird wohl auch einer der Gründe sein, warum die freiwilligen Volontäre immer wieder ihre Befugnisse überschreiten und unangenehm auffallen.

Die Beamten wollen den 34-jährigen für jedes seiner Vergehen anklagen. Das soll auch den anderen Volontären zeigen, daß sie nur freiwillige Helfer der Polizei und keine ausgebildeten Kräfte sind.