Berechtigen 2 Monate Zahlungsverzug zum Rausschmiss?

Sehr geehrter Herr Slanina!

Ich habe einen 3jährigen Mietvertrag für ein kleines Resort in Phuket abgeschlossen.

Leider läuft das Geschäft nicht besonders gut und ich kam mit 2 Monatsmieten in Verzug. Letzte Woche wurde mir mit eingeschriebenem Brief mitgeteilt, dass ich den Vertrag gebrochen hätte, und somit sei die Vereinbarung mit sofortiger Wirkung aufgelöst.

Ich habe 6 Monate Miet Kaution (960.000 THB)bezahlt und auch eine beachtliche Summe in den Ausbau investiert. Vor ein paar Tagen wurde die Schließanlage ausgewechselt, und zwei nette Herren hindern mich seitdem am Betreten des Resorts.

Mit dem Eigentümer habe ich bereits geredet, und er ist nicht bereit, mir meine Kaution abzüglich der Mietausstände zu vergüten.

Als ich ihn auf meine nicht zu unterschätzende Investition von immerhin 2.5 Mio. Baht aufmerksam machte, meinte er nur, „Not my Business“.

Das ist doch Abzocke vom Feinsten. Ich bin verzweifelt und frage Sie höflichst an, ob Sie mich in dieser Angelegenheit vertreten können. 

Mr. Haky, Phuket 

 

<st1:personname w:st="on">Mike Slanina</st1:personname> antwortet:

 

Sehr geehrter Herr Haky!

Ihrem Schreiben entnehme ich, dass Sie einen Mietvertrag für 3 Jahre abgeschlossen haben. Auch haben Sie ein relative hohes Mietdeposit bezahlt und nicht unerheblich in das Objekt investiert.

Nun sind Sie mit 2 Monatsmieten im Rückstand, und Ihr Vermieter möchte den Vertrag auflösen.

Hierbei ist es besonders wichtig, dass Sie mir den Mietvertrag so schnell wie möglich zur Überprüfung zustellen. Von unserer Seite her muss der Vertrag zuerst auf Gerichtsbarkeit und danach auf eventuelle Klauseln, welche eine sofortige Vertragsauflösung regeln, geprüft werden.

Meiner Ansicht nach haben Sie eine viel zu hohe Kaution bezahlt. Auch die von Ihnen getätigte Investition von 2.5 Mio. Baht in ein Objekt, welches Sie nur für 3 Jahre gemietet haben, erscheint mir zu hoch.

Wie auch immer, dass Kind liegt schon im Brunnen, und wir müssen Maßnahmen zur Bergung einleiten.

Ich bin bereit, Sie in dieser Angelegenheit zu vertreten, bitte aber um sofortige Einreichung aller relevanter Dokumente. Erst nach genauer Prüfung kann ich Ihnen unter Umständen einen gangbaren Weg aufzeigen.