Einreisende Touristen werden streng auf die 10.000 Baht Freimenge bei der Einreise kontrolliert

pp Bangkok. Am internationalen Flughafen Suwannaphum in Bangkok wurden neue Schilder für die einreisenden Touristen aufgestellt. Souvenirs, Geschenke oder Markenartikel, die in Übersee gekauft und nach Thailand eingeführt werden, müssen sobald deren Wert 10.000 Baht übersteigt bei der Zollkontrolle angegeben werden.

Am Dienstag erklärte ein Sprecher der Zollbehörde, dass der Wert aller neuen persönlichen Gegenstände die in Übersee gekauft und nach Thailand eingeführt werden, den Wert von 10.000 Baht nicht übersteigen darf.

Zu „persönlichen Gegenständen“ zählen auch neue Kleidung, Schuhe, Socken und Taschen in nicht-kommerzieller Form wird auf den neunen Warntafeln ausdrücklich erklärt.

Wenn sie solle Waren nach Thailand einführen, müsse sie diese Gegenstände deklarieren, bevor ihr Gepäck durch die Röntgenmaschine läuft. Alle nicht angemeldeten Gegenstände werden beschlagnahmt und die Besitzer müssen damit rechnen, dass ihnen bis zum vierfachen des Wertes zuzüglich einer Strafe für diese Gegenstände berechnet wird.

Die Zollbehörde erklärte weiter, dass Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Kosmetik ebenfalls unter diese Pflicht fällt. Zusätzlich dürfen Reisende 200 Duty-Free-Zigaretten und ein Liter zollfreien Schnaps oder Wein einführen.

Geschenke, gespendete Gegenstände, Sammlerstücke, zweite-Hand-Ware, leere Uhren oder Markenbeutel Artikel werden nicht als persönliche Gegenstände angesehen und müssen in jedem Fall vor dem Durchleuchten des Gepäcks angegeben werden.

Teure neue Uhren oder Taschen im Wert von mehr als 10.000 Baht werden selbst dann zollpflichtig sein, auch wenn sie getragen werden.

Somchai Asawadtriratanakul, der Chef des Büros der Behörde sagte, dass diese Regelung bereits seit längerem besteht. Aber ab sofort werde man viel strenger kontrollieren und härter auf die Durchsetzung der Regelung achten.

Viele Menschen kommen nach Thailand, sagte Herr Somchai und wollen diese neuen Produkte in Thailand weiterverkaufen, ohne dafür den Einfuhrzoll zu bezahlen. Diese Möglichkeit will man ab sofort unterbinden.

Wenn ein Fluggast mit solch einer Ware angetroffen wird, werden die Waren beschlagnahmt und der Einreisende muss mit einer saftigen Strafe rechnen. Findet man keine Regelung, wir der fall vor ein Gericht gehen, warnte Herr Somchai.

Wenn der Fluggast dann den Fall verliert, wird die Schmuggelware beschlagnahmt und der Gast muss mit einer Geldstrafe vom vierfachen Einkaufswert der Ware rechnen. Dazu kommt noch der Einfuhrzoll und / oder eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren.

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