Chinesische Behörden verurteilt das Verhalten der beiden Touristen, die einen Flieger zum Rückflug und zur Landung auf Don Mueang zwangen

pp Bangkok/Nanjing. Um 5.55 Uhr startete am Donnerstag der Flug Nr. 9101 vom Flughafen Don Mueang in Bangkok nach Nanjing in China. An Bord befanden sich hauptsächlich chinesische Touristen.

Wie vom Thailand-TIP berichtet, hatte sich das Paar darüber aufgeregt, dass sie nicht zusammen saßen. Die Reisegesellschaft hatte die Sitzplätze nach alphabetischer Reigenfolge gebucht.

Obwohl die Flugbegleiter schnell eine Lösung für das kleine Problem fanden und die beiden doch zusammen sitzen konnten, wollte sich das aufgebrachte Ehepaar nicht beruhigen. Der Mann drohte damit das Flugzeug in die Luft zu sprengen während die Frau mit Selbstmord drohte.

Dann bestellte sich die aufgebrachte Frau einen Pott mit einer Instant-Nudelsuppe und heißes Wasser. Als ihr die Flugbegleiterin das kochende Wasser brachte, schütte die Chinesin das kochende Wasser über die Stewardess.

Der Flugkapitän sah keine andere Möglichkeit, wendete die Maschine und kehrte zum Flughafen Don Mueang in Bangkok zurück. Dort wurden die beiden Unruhestifter gewaltsam aus dem Flieger entfernt. Die Fluggesellschaft hat auf eine Anklage gegen die beiden verzichtet, berichten die Medien.

Der Vorfall wurde auf Video aufgezeichnet und landete kurze Zeit später im Internet. Am Samstag schaltete sich die Chinesische Staatstourismusorganisation in den Vorfall ein und verurteilte das Verhalten ihrer beiden Staatsangehörigen aufs schärfste.

Die beiden Unruhestifter sollen schwer bestraft werden, da sie das Image von China schwer beschädigt haben, heißt es weiter.

Ob Fair oder nicht, jedenfalls haben die chinesischen Touristen einen schlechten Ruf in Thailand. Dies ist nicht der erste Zwischenfall, bei dem die Besucher aus China unangenehm auffallen.

Die chinesische Tourismusbehörde hat noch nicht bekannt gegeben, wie die beiden bestraft werden sollen. Jedenfalls wolle man sich auch an ihr Reisebüro wenden und dafür sorgen, dass die beiden auf eine sogenannte „schwarze Liste“ gesetzt werden.

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