Haftbefehl für Red Bull Erben Vorayuth "Boss" Yoovidhya beantragt

Haftbefehl für Red Bull Erben Vorayuth „Boss“ Yoovidhya beantragt

Bangkok. Nach fast fünf Jahren hat die Polizei nun endlich einen Haftbefehl für den bekannten Red Bull Erben Vorayuth „Boss“ Yoovidhya beantragt. Vorayuth wird darin beschuldigt, bei einem Unfall mit Fahrerflucht vor fast fünf Jahren einen Polizeibeamten im Dienst tödlich verletzt zu haben und anschließend vom Unfallort geflüchtet zu sein.

Vorayuth „Boss“ Yoovidhya hatte im Jahr 2012 bei einer Fahrt mit überhöhter Geschwindigkeit mit seinem Ferrari einen Polizeibeamten, der auf einer Motorradpatrouille unterwegs war, gerammt und dabei tödlich verletzt. Anschließend flüchtete er mit seinem Ferrari nach Hause und versteckte sich dort vor dem Zugriff der Behörden.

Seine Familie, die die Hälfte des Red Bull Imperiums besitzt, wird auf einen Reichtum von mehr als 20 Milliarden Dollar geschätzt.

Nachdem Vorayuth am vergangenen Donnerstag erneut die Frist für eine Anhörung vor Gericht versäumt hatte, hat die Staatsanwaltschaft die Polizei aufgefordert, eine Vorladung bzw. einen Haftbefehl gegen Vorayuth „Boss“ Yoovidhya zu beantragen. Daraufhin hat die Polizei reagiert und am Freitagmorgen bei einem Richter in Bangkok einen entsprechenden Haftbefehl beantragt.

Polizeisprecher Krisana Pattanacharoen sagte anschließend auf einer Pressekonferenz, dass das Gericht den Haftbefehl mit zwei Anklagen, Unfall mit Fahrerflucht und rücksichtsloses Fahren genehmigt habe.

„Wir werden Vorayuth „Boss“ Yoovidhya wie jeden andere Verdächtigen behandeln, der versucht, einem Haftbefehl auszuweichen“, sagte Krisana. „Es gibt Zehntausende von diesen Verdächtigen in Thailand“, fügte er hinzu.

Der Fall hat die Aufmerksamkeit der nationalen und internationalen Medien als Beispiel für die Straflosigkeit von Thailands reichen Persönlichkeiten erregt. Dabei hatten die Medien immer wieder betont und hervorgerufen, dass in Thailand die reichen und einflussreichen Persönlichkeiten durchaus in der Lage sind, dem Gesetz und einer Strafverfolgung auszuweichen. „Normale“ Thais sind dazu allerdings nicht in der Lage, betonen die Medien immer wieder.

Angeblich ist der gegenwärtige Aufenthaltsort von Vorayuth unbekannt, obwohl in den Medien und in den sozialen Netzwerken immer wieder Bilder und Geschichten verbreitet werden, die „Boss“ in England zeigen.

Bisher hatten seine hochkarätigen Anwälte immer wieder Schlupflöcher gefunden, um ein Erscheinen ihres Mandanten vor Gericht zu verhindern. Mal war sein angeblich schlechter gesundheitlicher Zustand der Grund für sein Nicht Erscheinen vor Gericht, ein anderes Mal wurde wichtige geschäftliche Gespräche und Termine als Ausrede benutzt, um einen Termin vor Gericht platzen zu lassen.

„Immer wenn Vorayuth „Boss“ Yoovidhya nach Thailand kommt, sollten wir eigentlich in der Lage sein, ihn zu verhaften“, sagte der Chef der Polizei, General Chaktip Chaijinda am Freitag gegenüber den anwesenden Reportern.

Erst vor kurzem hatten seine Anwälte einen erneuten Antrag gegen die Polizei und die Staatsanwaltschaft wegen angeblich ungerechtfertigter Behandlung gestellt. Dabei wurde von seinen Anwälten erneut betont, das „Boss“ seinen zahlreichen geschäftlichen Verpflichtungen im Ausland nachkommen müsse und deshalb keine Zeit habe, um nach Thailand zu reisen und sich dem Gericht zu stellen.

Wie Polizeichef General Chaktip weiter erklärte, ist die Anklage wegen Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit bereits verjährt und nicht mehr Gegenstand einer Anklage. Die weiter Anklage wegen Fahrerflucht, die eine Gefängnisstrafe von bis zu sechs Monaten bedeuten würde, läuft ebenfalls am 3. September in diesem Jahr ab.

Die nächste Anklage wegen rücksichtslosem Fahren mit Todesfolge die dem Red Bull Erben droht, konnte mit einer Höchststrafe von bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Sollte diese Anklage gegen Vorayuth nicht rechtzeitig erhoben werden, erlischt dann ebenfalls nach zehn Jahren.

General Chaktip sagte weiter, dass die Polizei an ihren üblichen Verfahren festhält, um die Verhaftung von Vorayuth zu sichern. Selbst wenn er im Ausland sein sollte, bestünde immer noch die Möglichkeit eines Auslieferungsantrags. Allerdings hinge das natürlich von den Vereinbarungen zwischen dem betroffenen Land und Thailand ab, fügte er hinzu.

 

  • Quelle: Presseagenturen und thailändische Medien