Yingluck erscheint entspannt vor dem Obersten Gerichtshof

Yingluck erscheint entspannt vor dem Obersten Gerichtshof

Bangkok. Gegen 8.30 Uhr heute Morgen traf die ehemalige Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra entspannt und in Schwarz gekleidet vor dem Obersten Gerichtshof in Bangkok ein, um ihre Schlusserklärung zu dem umstrittenen Reisverpflegungs-Programm der damaligen Regierung zu verlesen.

Yingluck lächelte bei ihrem Eintreffen vor dem Gericht und sprach nur kurz mit den zahlreichen anwesenden Vertretern von Rundfunk, Presse und Fernsehen. Dabei dankte sie ihren Anhängern und den Medien.

Sie bestand in ihrer kurzen Rede darauf, dass sie unschuldig ist und dass das damalige Reisverpflegungsprogramm nur dazu gedacht war, um den Landwirten zu helfen.

Als sie mit ihrem Wagen vor dem Gerichtshof vorfuhr, jubelten ihr Hunderte ihrer Anhänger, die sich bereits seit dem frühen Morgen gegen ca. 5 Uhr mit Blumen vor dem Gericht versammelt hatten zu. Dabei rief die Menge immer wieder: „Kämpfe weiter Yingluck, kämpfe weiter“

Die Polizei hatte ebenfalls Hunderte Beamte aus dem Metropolitan Police Bureau in Bangok vor dem Gericht eingesetzt. Zuvor hatten die Behörden aus Sicherheitsgründen Täune vor dem Obersten Gerichtshof errichtet.

Yinglucks Anwalt erklärte gegenüber den Medien vor Ort, dass die Schlusserklärung seiner Mandantin ca. 20 Seiten hat und insgesamt sechs Aspekte umfasst. Ihre Aussage bzw. das Vorlesen ihrer Schlusserklärung würde gegen 9.30 Uhr beginnen und in etwa eine gute Stunde dauern, fügte er hinzu.

Yingluck wurde von dem Obersten Gerichtshof wegen Fahrlässigkeit angeklagt. Außerdem wird ihr Korruption und Unregelmäßigkeiten bei dem damaligen Reisverpfändungsplan unterstellt, die sie angeblich nicht verhindern konnte.

Die Strafverfolgungsbehörde des Obersten Gerichtshofs für politische Amtsträger soll am 25. August ihr Urteil verlesen.

Laut den bisherigen Berichten in den Medien kam es zu keinen Zwischenfällen während ihrer Schlusserklärung. Ihre Anhänger verhielten sich friedlich und gaben der Polizei keinen Grund um einzugreifen.

Yingluck hätte weiterhin das Recht, nach der geplanten Urteilsverkündung am 25. August, Einspruch gegen das Urteil des Obersten Gerichtshof einzulegen. Weder Yingluck noch ihr Anwalt gaben allerdings heute gegenüber den Medien keine weitere Erklärung ab.

Sie alle dürften nun auf das Urteil des Obersten Gerichtshof sein, dass am 28. August offiziell verlesen wird. Falls Yingluck wegen Fahrlässigkeit verurteilt wird, können ihr bis zu zehn Jahre Gefängnis drohen

 

  • Quelle: The Nation, Thai Visa