7-Eleven stellt vorübergehend ihr „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Angebot ein

7-Eleven stellt vorübergehend ihr „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Angebot ein

Bangkok. CP ALL, der Betreiber aller 7-Eleven Geschäfte in Thailand hat sich nach den Beschwerden von zahlreichen Anti-Alkohol Netzwerken dazu bereit erklärt, ihren gerade erst neu eingeführten „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Service vorübergehend wieder einzustellen. Der ThailandTIP hatte erst in dieser Woche über das verlockende Angebot für alle Bier Freunde berichtet.

Anfang des Monats verblüffte CP ALL, der Betreiber aller 7-Eleven Geschäfte in Thailand die Freunde eines frisch gezapften Bieres mit einem verlockenden Angebot, dass in allen 7-Eleven Geschäften in Thailand in der Zukunft verfügbar sein soll.

Der neue „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Service ist eine Maschine des Getränke Herstellers LEO, an dem sich der Kunde auf Knöpfchen Druck eine kühles frisches Bier zapfen kann. Nachdem dazu in den sozialen Netzwerken von den begeisterten Bierfreunden immer mehr Fotos und Videos veröffentlicht wurden, interessierten sich auch die Gesundheitsbehörden für die neue „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Maschine.

Bereits nach einer kurzen Testphase stand für die Beamten fest, dass diese neuen „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Maschinen illegal sind und dem Gesetz widersprechen. Dabei wurde von den Beamten als erstes bemängelt, dass das gut sichtbare Logo von Leo auf der Seite der Maschinen nicht dem Gesetz entspricht und ein sogenanntes „No-Go“ ist.

Diese hellen und auffälligen Logos des Getränke Herstellers LEO ermutigen die Menschen zum Trinken und müssen deshalb verdeckt werden, war die erste Feststellung der Beamten vor Ort. Dazu verwiesen sie auf das entsprechende Gesetz:

 

Alkoholkontrollgesetz BE 2551 (2008) Abschnitt 32

Keine Person darf Namen oder Warenzeichen von alkoholischen Getränken, die die Menschen dazu veranlassen, alkoholische Getränke direkt oder indirekt zu trinken, bewerben oder anzuzeigen.

 

Als zweites No-Go stellten die Ermittler aufgrund des Alkoholkontrollgesetz BE 2551 (2008) Abschnitt 30 (1) fest, das es den Kunden selber nicht erlaubt ist, ihr eigenes Bier zu zapfen. Der entsprechende Absatz im Gesetz dazu lautet wie folgt:

 

Alkoholkontrollgesetz BE 2551 (2008) Abschnitt 30 (1)

Niemand darf alkoholische Getränke nach Verfahren oder Eigenschaften wie folgt verkaufen:

(1) automatische Verteilungsmaschine zu verwenden

 

Das Gesundheitsamt hat daraufhin das Amt für Alkoholkontrolle beauftragt, alle Beteiligten an den eigenen Biermaschinen zu beaufsichtigen und sich zu vergewissern, dass alle Beteiligten das Regelwerk befolgen und diejenigen zu bestrafen, die das Gesetz verletzen.

Mittlerweile haben sich allerdings auch zwei starke Anti-Alkoholische Netzwerke gegen die „ Zapf dir dein eigenes Bier “ Idee ausgesprochen. Vertreter der beiden Netzwerke, das Jugendnetzwerk der New Face Trinkprävention und das Stop-Drink-Netzwerk, trafen sich am Freitag mit Führungskräften der CP All, die alle 7-Eleven Convenience Stores im Land besitzen und betreiben und protestieren gegen das Aufstellen der Maschinen.

Laut einem Netzwerkkoordinator Kamron Chudecha wollten sie, dass das Unternehmen den Verkauf in Convenience-Stores aufgeben würde, da dies den Jugendlichen den Zugang zu Alkohol erleichtern und den Genuss von alkoholische Getränke fördern würde.

Er bemerkte, dass die Mitarbeiter des Supermarkts die Kunden nicht abschirmten, da einige sher unterhaltsam waren. Aus der Befragung der Netze wurde das „ Zapf dir dein eigenes Bier “ seit Anfang dieses Monats experimentell in 10 Convenience Stores in Bangkok und den umliegenden Provinzen verkauft.

Er sagte, die Umfrage ergab, dass die Kunden zuerst zahlen mussten, bevor sie das Bier von den Kassierern bekamen. Die Kassierer werden dann einen Plastikbecher unter den Spender schieben und die frisch gezapfte „Tasse Bier“ an den Kunden übergeben, sagte er weiter.

Er fügte hinzu, dass obwohl eine solche Praxis nicht das Gesetz bricht, es aber trotzdem unangemessen sei, weil das Personal das Alter der Kunden nicht überprüft würde.

Die Umfrage soll sogar ergeben haben, dass das Bier auch an Menschen verkauft wurde, die bereits betrunken waren.

Er sagte weiter, dass die Netze wollten, dass das Ministerium für öffentliche Gesundheit den Gebrauch automatischer Zapfsäulen beim Verkauf von Bier neu definiere, da sie sahen, dass Fassbier nicht in Convenience-Stores verkauft werden dürfe, da es keine gewöhnlichen Waren seien, sondern Kontrolle benötigten. Bier sollte nur in Geschäften verkauft werden, die auch Sitzplätze für ihre Kunden zum Trinken anbieten, fügte er hinzu.

In einer gemeinsamen Verhandlung stimmte das Unternehmen zunächst ein, den Verkauf von Fassbier bis zu einer Beratung durch das oberste Management und dessen Vorstand vorübergehend einzustellen.

  • Quelle: Thai PBS, The Nation, Thai Visa