Schweizer Pädophiler zu 16 Jahren Haft verurteilt

Schweizer Pädophiler zu 16 Jahren Haft verurteilt

Freiburg / Schweiz. Ein Schweizer, der beschuldigt wird, seit über einem Jahrzehnt mehr als 80 Kinder in Thailand misshandelt zu haben, wurde von einem Schweizer Gericht zu einer Haftstrafe von 16 Jahren verurteilt. Neben seiner Haftstrafe wird er auch gezwungen werden, sich einer Psychotherapie zu unterziehen.

Das Gericht in Gruyère, im Kanton Freiburg, hat ihn am Donnerstag vor allem wegen Menschenhandel und sexuellen Handlungen mit Kindern für schuldig befunden. Er wurde auch beschuldigt, die Kinder weiter ausgenutzt zu haben, um pornografische Bilder und Prostitution mit ihnen zu betreiben.

Während seines Prozesses hatte der Staatsanwalt gesagt, dass der 72-Jährige aus Luzern mit Perversität und Verachtung gehandelt habe und die Menschlichkeit und Würde der Kinder verletzt hatte, von denen einige erst zehn waren, als sie von ihm zum ersten Mal missbraucht wurden.

Der Mann war bereits 1980 und 1991 wegen Misshandlung von Minderjährigen in den Kantonen Fribourg und Wallis verurteilt worden. Er floh aus der Schweiz nach Thailand und wurde hier später von der Walliser Polizei wieder aufgespürt.

Nach Verbüßung seiner Haftstrafe in der Schweiz kehrte er 1996 nach Thailand zurück. Die meisten seiner Straftaten wurden anschließend zwischen 2002 und 2013 begangen. Er zwang seine Opfer, sexuelle Handlungen miteinander, mit ihm oder aber auch mit anderen europäischen Klienten, die seine Bar besuchten, durchzuführen. Dafür hatte er extra ein separates Hotelzimmer eingerichtet.

Der Staatsanwalt erklärte weiter, dass nur drei seiner Opfer die Möglichkeit hatten, sich von Anwälten vertreten zu lassen. Die Anwälte forderten vor Gericht wegen moralischer Verletzung der Kinder eine Entschädigung von 40.000 – 50.000 CHF ( rund 1,3 bis 1,6 Millionen Baht ).

Während der Gerichtsverhandlung am Donnerstag bestätigte das Gericht, dass der Mann den drei Opfern eine Entschädigung zahlen müsse, doch ein Betrag wurde bisher nicht bekannt gegeben.

Das Gericht stellte weiter fest, dass der Mann seine Opfer nur als Waren und Sexspielzeug behandelt hat und dabei nie irgendwelche Gewissensbisse gezeigt habe.

 

  • Quelle: SwissInfo