Thais wollen nicht, dass die Behörden das Computer-Sicherheits-Gesetz missbrauchen

Thais wollen nicht, dass die Behörden das Computer Sicherheits-Gesetz missbrauchen

Bangkok. Die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (PRD) und das „ National Institute of Development Administration „ (NIDA) haben gemeinsam eine Meinungsumfrage zum Thema Computer Sicherheits-Gesetz (Cybersecurity Act) durchgeführt. Dabei ist die ordnungsgemäße Kontrolle der staatlichen Behörden gegen den Missbrauch des Cybersecurity Act einer der vielen Vorschläge, die die Menschen in der Meinungsumfrage geäußert haben.

Die Umfrage wurde vom 7. bis zum 12. Juni unter 2.507 Personen im Alter von 18 Jahren und darüber hinaus im ganzen Land durchgeführt. Dabei wurden vor allem die Bürger befragt, die auch tatsächlich die Informationstechnologien nutzen. In der durchgeführten Meinungsumfrage wollten die Abteilung für Öffentlichkeitsarbeit (PRD) und das „ National Institute of Development Administration „ (NIDA), das Verständnis der Computer Nutzer zum Cybersecurity Act messen, das ab dem 27. Mai 2019 in Kraft getreten ist.

Von den2.507 Befragten Computer Nutzern gaben 26,71 % an, die Hauptziele des Cybersecurity Act sehr gut zu kennen. Eine Mehrheit von 55,58 % gab dagegen an, sie wüssten darüber Bescheid, aber nicht sehr gut. 17,71 % der Computer Nutzer erklärten, dass sie nichts über das Cybersecurity Act wissen.

Auf die Frage von NIDA, über welche Medienkanäle sie vom Cybersecurity Act erfahren haben, gaben 73,27 % an, dass sie dies über die sozialen Medien wissen. 58,56 % gaben die Fernsehnachrichten an, 10,82 % wollen über die Nachrichten auf den verschiedenen Webseiten davon erfahren haben. 7,37 % gaben die Zeitungen, 5,26 % Einzelkontakte, und 2,63 % die Radio Nachrichten an.

In der Umfrage wurden die Befragten, die (zwar gut – aber nicht sehr gut) über das Gesetz Bescheid wissen, nach ihrem Verständnis von sechs wichtigen Punkten des Cybersecurity Act gefragt.

  1. Eine große Mehrheit – 94,80 % – gab an, dass sie das Gesetz so verstehen, dass es die Computersysteme im öffentlichen und privaten Sektor vor Cyber-Bedrohungen schützen soll. Dagegen erklärten nur 5,20 %, dass sie darüber nichts wissen.
  2. Eine weitere große Mehrheit von 72,87 % sagte, dass sie wissen, dass das Gesetz den staatlichen Behörden nicht die Befugnis verleiht, Informationen von Nutzern der sozialen Medien zu überwachen und zu verfolgen. Allerdings hatten 27,13 % dies bisher noch nicht gewusst.
  3. Eine Mehrheit von 74,91 % weiß, dass das „ National Cybersecurity Committee „ (NCSC) dazu verpflichtet ist, mögliche Angriffe auf Computersysteme, die öffentliche Versorgungsunternehmen, Finanzdienstleistungen und die nationale Sicherheit betreffen, zu überwachen, während dies bei 25,09 % nicht der Fall war.
  4. Eine leichte Mehrheit – 51,75 % – weiß dagegen nicht, dass sie im Falle einer nicht-kritischen Cyber-Bedrohung die Stornierung bzw. Aufhebung eines NCSC Auftrags beantragen können, während 48,25 % angaben, dass sie darüber Bescheid wissen.
  5. Nur noch eine knappe Mehrheit – 51,05 % – weiß, dass die Behörden im Falle einer Cyber-Bedrohung auf kritischer Ebene einen Gerichtsbeschluss haben müssen, um ein Computersystem zu durchsuchen, zu beschlagnahmen und darauf zugreifen dürfen. 48,95 % der Befragten wussten dass allerdings nicht.
  6. Eine leichte Mehrheit – 51,87 % – weiß ebenfalls nicht, dass die Behörden im Falle einer Cyber-Bedrohung auf Krisenebene allerdings nicht dazu verpflichtet sind, zuerst einen Gerichtsbeschluss zur Durchsuchung, zur Beschlagnahme und zum Zugriff auf ein Computersystem zu erlassen. Es reicht in diesem Falle aus, wenn der Gerichtsbeschluss auch erst nach einer Operation beantragt wird. Nur 48,13 % gaben bei der Befragung an, dass sie darüber Bescheid wissen.

Auf die Frage, inwieweit das Cybersicherheitsgesetz auch tatsächlich zum Schutz vor Cyber-Bedrohungen beitragen kann, gaben 53,80 % an, dass dies hilfreich sein könnte.

23,10 % sagten, es würde viel helfen; 20,47 % waren der Meinung, es wäre dabei nur wenig hilfreich und 2,63 % sagten, es würde keine Hilfe sein.

Auf die Frage, ob das Cybersicherheitsgesetz einen Verstoß gegen die Rechte und Freiheiten der Menschen darstellen würde, sagten 21,00 % „Ja“. 24,09 % sagten „nein“; und 54,91% waren sich nicht sicher oder hatten keinen Kommentar dazu abgegeben.

62,22 % der Befragten wurden ebenfalls in der Umfrage darum gebeten, Vorschläge zur Umsetzung der Cybersecurity – Aktion zu unterbreiten.

  • 61,99 % befürworteten eine angemessene Kontrolle, um zu verhindern, dass staatliche Behörden das Gesetz missbrauchen.
  • 56,84 % sagten, die Behörden sollten das Gesetz ernsthaft umsetzen und hohe Strafen gegen die Übeltäter verhängen.
  • 42,63 % sagten, es sollte eine unabhängige Agentur geben, die die Arbeit der Strafverfolgungsbehörden überwacht.
  • Und nur 0,53 % sagten, dass Erfolge aus der Umsetzung des Cybersecurity Act der Öffentlichkeit auch gemeldet werden sollten.

 

  • Quelle: Bangkok Post