Das thailändische Kabinett hat erneut eine weitere automatische Visumverlängerung beschlossen

Das thailändische Kabinett hat erneut eine weitere automatische Visumverlängerung beschlossen

BANGKOK. Um die langen Warteschlangen in und vor den Büros der Einwanderungsbehörde (Immigration) zu verhindern, und um die Ausbreitung des Coronavirus weiter einzudämmen, hat das thailändische Kabinett hat am Dienstag (21. April) erneut eine weitere automatische Visumverlängerung für drei Monate beschlossen.

Regierungssprecherin Narumon Pinyosinwat erklärte dazu, dass Ausländer, deren Visum seit dem 26. März 2020 abgelaufen ist, bei der Immigration keine weitere Verlängerung beantragen müssen und bis zum 31. Juli 2020 weiter im Königreich bleiben dürfen.

Frau Narumon sagte weiter, dass ihr Visum automatisch am 1. Mai 2020 um weitere drei Monate bis zum 31. Juli 2020 verlängert wird. Dadurch brauchen sie auch keine sonst übliche 90 Tage Meldung bei den Behörden (Immigration) zu machen.

Zuvor wurde allen betroffenen Ausländern bereits aufgrund der Covid-19 Krise eine automatische Visumverlängerung bis zum 30. April 2020 gewährt.

Die erneute Bekanntmachung der Einwanderungsbehörde zur zweiten Visumsverlängerung kann auf der Webseite – The Government Public Relations Department – nachgelesen werden.

 

Das thailändische Kabinett hat erneut eine weitere automatische Visumverlängerung beschlossen
Das thailändische Kabinett hat erneut eine weitere automatische Visumverlängerung beschlossen

 

Auf der Webseite wird berichtet:

Das Kabinett genehmigte während seiner Sitzung am 21. April 2020 den Entwurf einer Mitteilung des Innenministeriums über eine zweite automatische Visumverlängerung für Ausländer, die vorübergehend in Thailand bleiben sollen.

Ziel ist es, Massenversammlungen zu vermeiden, da wahrscheinlich eine große Anzahl von Ausländern zu den Einwanderungsbeamten reisen, um ihr Visa zu verlängern, und dies kann zu einem Risiko einer COVID-19 Infektion führen.

Das Innenministerium gab am 7. April 2020 die erste Mitteilung heraus, in der eine automatische Visumverlängerung bis zum 30. April 2020 für ausländische Besucher gewährt wurde, deren Visa am oder nach dem 26. März 2020 abgelaufen waren, um den COVID-19 Ausbruch zu bekämpfen.

Nach dem vom Kabinett am 21. April 2020 genehmigten Notifizierungsentwurf wird die zulässige Aufenthaltsdauer vom 1. Mai 2020 bis zum 31. Juli 2020 verlängert. Dies bedeutet, dass Ausländer, deren Visum ab dem 26. März 2020 abgelaufen ist, die Erlaubnis erhalten, weiter bis zum 31. Juli 2020 im Land zu bleiben, ohne eine erneute Verlängerung beantragen zu müssen.

In der Zwischenzeit hat die Stadtverwaltung von Bangkok ihr Verkaufsverbot für alkoholische Getränke vom 20. April 2020 bis zum 30. April 2020 verlängert, um die Wahrscheinlichkeit sozialer Zusammenkünfte zu verringern, die die weitere Verbreitung von COVID-19 verursachen könnten.

Das Zentrum für die COVID-19 Situationsverwaltung meldete am 21. April 2020 19 neue COVID-19 Fälle in Thailand und erhöhte die Anzahl der bestätigten Fälle auf 2.811. Von der Anzahl der bestätigten Fälle wurden 2.108 geheilt; 655 sind immer noch im Krankenhaus; und 48 sind gestorben.

In den sozialen Netzwerken berichten immer mehr Personen, die in den letzten Tagen ihr abgelaufenes Heirats- oder Rentnervisum verlängert haben, dass es nach der ersten Ankündigung der Einwanderungsbehörde auf der Immigration bedeutend ruhiger geworden ist und die Anträge schnell bearbeitet werden.

WICHTIG: Für Personen, die sich mit einem Arbeits-, Heirats- oder Rentnervisum in Thailand aufhalten, gilt die Aussetzung der 90 Tage Meldepflicht allerdings NICHT! Sie müssen sich wie bisher auch alle 90 Tage bei der für sie zuständigen Einwanderungsbehörde melden.

Da sich diese Änderung aber jederzeit je nach Immigration wieder ändern kann, sollten sie sich in jedem Fall vorab bei der für sie zuständigen Einwanderungsbehörde nach den aktuellen gültigen Regeln erkundigen.

 

  • Quelle: The Government Public Relations Department