Samak flog zur Krebsbehandlung nach Amerika

Da Samak wegen Verleumdung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war und auf Kaution freikam, wollte er ursprünglich noch die Erlaubnis des Gerichts für die Reise einholen.

Sein Rechtsanwalt teilte mit, dies sei nicht nötig gewesen, weil es sich bei Samaks Vergehen nicht um eine „schwere Straftat“ gehandelt habe. tn