Keine Zivilklage gegen PAD

Das Büro des Premierministers entschied, keine zivilrechtlichen Schritte gegen die PAD einzuleiten. Die Schadensersatzforderung in Höhe von 18 Mio. Baht, für Schäden, die am Regierungssitz während der Besetzung entstanden, wird nicht eingeklagt werden.

Die Begründung seitens der Regierung kann sich sehen lassen. Rechtsanwalt Meti Jaisamut, der die Regierung vertritt, sagte,

die Entscheidung wurde getroffen, weil „die Ursache der Probleme nicht mehr besteht.“

Noch am 3. März werde man das Zivilgericht über die Klagerücknahme unterrichten.

Die PAD hatte das Regierungsgebäude sechs Monate lang besetzt. Einige Räume wurden völlig verwüstet, es wurde gestohlen und die „Demonstranten“ hausten wie die Vandalen. Am 9. Januar reichte die Regierung eine Schadensersatzklage ein, mit der 18 Mio. Baht Schadensersatz begehrt wurden.

PAD-Führer wollen sich stellen

Damit ist die Zivilrechtsklage vom Tisch und die PAD kann sich ganz auf die strafrechtlichen Aspekte konzentrieren. Am 6. März wollen sich 21 PAD-Führer der Polizei „stellen“, um die gegen sie erhobenen Vorwürfe entgegen zu nehmen. bp, tn