Kommentar im Internet: Webmaster verhört

Der Kommentar, der von einem User auf der Webseite gepostet wurde, könnte u. U. majestätsbeleidigend angesehen werden, der Kommentar wurde bereits im Jahre 2007 gepostet.

Webmaster Theepakorn Wutthiphitthayamongkol berichtete am 1. April auf seiner Seite über das Verhör, doch die Leser dachten, es handele sich dabei um einen Aprilscherz.

Theepakorn sagte, die Polizei habe nicht gesagt, worum es genau ging. Er wurde über seine Webseite im allgemeinen befragt und ob er die IP-Adressen der User einsehen könne, insbesondere diejenige des Users, der einen majestätsbeleidigenden Kommentar gepostet haben soll.

Das Posting wurde im August 2007 von einem nicht angemeldeten User abgegeben, das Ministerium für Kommunikationstechnologie gab dem Webmaster einen Hinweis, der das Posting innerhalb von 24 Stunden löschte.

Theepakorn sagte, er sei nicht überrascht, daß die Polizei wegen dieses Postings ermittle, aber daß es zwei Jahre dauerte, bis der Fall aufgegriffen wurde, das wundert ihn.

Die Polizei fragte Theepakorn abschließend, ob er die Telefonnummer des Users anhand der IP-Adresse herausfinden könne. Er verneinte, daraufhin durfte er nach dem eineinhalbstündigen Verhör gehen.

Theepakorn glaubte, damit sei die Sache erledigt, aber am 3. Juni hörte er wieder von der Polizei, diesmal von der Sondereinheit Crime Suppression Division (CSD).

Theepakorn sagte, er habe alles gesagt, was er wußte, ein weiteres Gespräch würde nicht nötig sein. Daraufhin wurde ihm eröffnet, wenn er nicht zum zweiten Verhör erschiene, in dem er als Zeuge angesehen würde, dann würde man ihn als Verdächtigen behandeln, weil „die da oben“, so der Polizeibeamte, die Webmaster „bekämpfen“ wollen.

Daher erschien Theepakorn beim CSD, und er mußte noch einmal dieselben Fragen über sich ergehen lassen, die er schon der Polizei beantwortet hatte.

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