Ab 1. April tritt die neue Gesundheitsreform in Kraft – private Krankenhäuser befürchten das Schlimmste

Am 28. März meldete sich der Präsident des Verbandes der privaten Hospitäler (PHA), Chalerm Harnpanich, zu Wort und sagte, daß der Begriff „Notfallpatient“ nicht genau definiert sei und daß dies nicht nur bei den Patienten, sondern auch bei den Krankenhäusern für Verwirrung sorgen würde.

Natürlich sei es Aufgabe der Krankenhäuser, die Patienten zu behandeln und medizinisch zu versorgen, und man wolle schließlich helfen und Leben retten. Dazu sei es aber dringend notwendig, genau festzulegen, wer oder welche Verletzung ein Notfall ist.

Zuerst einmal sollen die Patienten in zwei Kategorien aufgeteilt werden.

  • Kategorie eins seien die Patienten, die ohne eine schnelle medizinische Versorgung sterben würden. Dazu zählen Patienten mit starkem Blutverlust oder einem Schädel-Hirn-Trauma.
  • Zur Kategorie zwei zählen solche Patienten, deren Zustand kritisch sei, die unter ständiger Beobachtung stehen oder an medizinischen Geräten angeschlossen werden müssen.

Patienten hatten sich in der Vergangenheit immer wieder darüber beschwert, daß die Notfallbehandlung in den Privatkrankenhäusern ganz abgelehnt wurde oder nur sehr mühsam anlief. Ab dem 1. April soll sich das ändern. Alle Krankenhäuser müssen Notfallpatienten aufnehmen, unabhängig davon, ob sie sich eine Behandlung leisten können oder nicht. Der Staat übernimmt für die ersten drei Tagen die Kosten, danach müssen die Patienten entweder selber zahlen, oder aber in ein kostengünstigeres Krankenhaus verlegt werden.