Thailändische Webmasterin muß weiter auf ihren Urteilsspruch warten

Der Fall hat bereits in vielen internationalen Medien Aufsehen erregt und für viel Diskussionsstoff gesorgt. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch in New York erklärte bereits in der vergangenen Woche, daß die strafrechtliche Verfolgung von Jiew. eine abschreckende Botschaft für alle Webmaster und Internet-Betreiber sei.

Frau Chiranuch ist die erste Webmasterin, die strafrechtlich verfolgt wird. Laut Human Rights Watch könnte ihr Fall ein Präzedenzfall für viele andere Medien-Firmen werden. Das dürfte nicht nur für die Betreiber aus Thailand wichtig sein.

Frau Chiranuch wurde unter dem im Jahre 2007 von der damaligen Militärregierung eingeführten „Computer Crime Act“ Gesetz angeklagt. Die zuständige Richterin gab als Begründung für die Verschiebung des Urteilsspruchs an, daß das Gericht mehr Zeit für die von der Verteidigung eingereichten Unterlagen benötige.