Gerichtsmedizinerin Pornthip darf nicht ermitteln

Nach die Polizei im Obstgarten des Polizeiarztes Suphat mindestens drei Skelette gefunden und untersucht hatte, gaben die Behörden bekannt, dass es sich bei den vergrabenen Skeletten nicht um die seit 2009 vermissten Personen handelt.

Daraufhin hatte der Vater eines der vermissten Opfer an den Direktor des Forensischen Institutes mit der Bitte gewandt, die Skelette ein weiteres Mal durch die anerkannte und glaubwürdige Gerichtsmedizinerin Pornthip Rojanasunan untersuchen zu lassen.

Der Vater begründete seinen Antrag damit, dass die Skelette ausgerechnet in dem Krankenhaus untersucht wurden, im dem Herr Suphat lange Jahre als Polizeiarzt tätig war.

Jetzt wurde von offizieller Seite die Bitte mit der Begründung abgelehnt, dass die gefundenen Knochen und Überreste ausschließlich in den Zuständigkeitsbereich  ermittelnden Beamten gehören und nicht an Frau Pornthip weitergegeben werden können.

Frau Pornthip hatte sich bereits im Vorfeld mehrfach über die rigorosen Ausgrabungen der Polizei gewundert. Es könne nicht sein, sagte sie, dass die Skelette mit einem Bagger ausgegraben würden. So würde man viele Spuren verwischen und die Nachforschungen unnötig erschweren.