Red Bull Erbe im ersten Anklagepunkt aus dem Schneider

pp Bangkok. Red Bull Erbe Vorayuth Yoovidhya hat es tatsächlich geschafft, seinen Kopf in einem von drei Anklagepunkten aus der Schlinge zu ziehen. Da er heute nicht zur Gerichtsverhandlung erscheinen konnte, ist zumindest für einen von drei Anklagepunkten die Verjährung eingetreten.

Das nicht erscheinen vor Gericht bedeutet für den Red Bull Erben, dass er nicht mehr wegen zu schnellem Fahren angeklagt werden kann. Hier ist seit heute die Verjährungsfrist eingetreten.

Allerdings hat die Staatsanwaltschaft jetzt einen Haftbefehl wegen rücksichtslosem Fahren mit Todesfolge und wegen unterlassener Hilfeleistung beantragt. Hier dürfte der Ferrariraser nicht so schnell und einfach davonkommen. Die Verjährungsfrist beträgt bei diesen beiden Anklagepunkten zehn Jahre.

Der Anwalt von Vorayuth, Herr Tanit Buakeaw traf sich am Montag gegen 3 Uhr mit dem Chefankläger Ruecha Krairiksh und legte ihm ein ärztliches Attest seines Mandanten vor. Dem Attest zu Folge sei sein Mandant sehr krank und könnte nicht an der Verhandlung teilnehmen. Wie berichtet, hatte sich der Red Bull Erbe am Donnerstag auf eine Geschäftsreise nach Singapur aufgemacht.

Das Zertifikat wurde Berichten zufolge von einem Singapurer Arzt mit einem MBBS (Bachelor of Medicine, Bachelor of Surgery) ausgestellt. Bei einer Pressekonferenz präsentierte der Anwalt das Dokument der nicht unbedingt erstaunten Presse.

Herr Tanit behauptete, Herr Vorayudh sei am vergangenen Donnerstag nach Singapur gereist, um ein paar Besorgungen zu machen. Allerdings habe er sich dort eine Grippe zugezogen und einen Arzt aufgesucht. Der Mediziner habe ihm dann empfohlen, sich für ein paar Tage auszuruhen.

Chefankläger Ruecha hat nun beim Gericht einen Haftbefehl gegen Herrn Vorayuth beantragt. „Wir können ihn nun nicht mehr anklagen, weil er nicht anwesend ist. Dies bedeutet,“ sagte er weiter, „dass für den Anklagepunkt wegen zu schnellem Fahrens die Verjährungsfrist eingetreten ist“.

Er sagte weiter, dass er nun einen Haftbefehl beantragt habe. Weiterhin habe er das Gericht gebeten, den Verdächtigen nicht mehr auf eine Kaution freizulassen, da der Verdächtige schon mehrmals den Termin mit der Staatsanwaltschaft verschoben habe. Außerdem werde er das medizinische Gutachten auf seine Echtheit hin überprüfen lassen.

Die Presse wollte von dem Anwalt wissen, ob sein Mandant mit den Behörden zusammenarbeiten wolle. „Ja, wir wollen mit den Behörden kooperieren“, sagte Anwalt Tanit. „Herr Vorayuth hatte wirklich geplant, am Sonntag zurück nach Thailand zu kommen,“ behauptete er.

Ein Termin für einen weiteren Gerichtstermin konnte bisher weder der Chefankläger, noch der Anwalt nennen.