Neubewertung der Programmkennzeichnung für das Fernsehen angekündigt

pch Bangkok. Im Rahmen der neuen Richtlinien müssen neu auch die sogenannten „Free-TV“ Sender ihre Programme kennzeichnen und die verschiedenen Shows in die folgenden Kategorien einteilen und so publizieren:

„Primary“ – diese Inhalte sind für Schulkinder zugelassen.

„Kinder“  – diese Inhalte sind geeignet für Kinder zwischen 6 und 12 Jahren.

„Allgemein“ – dieser Inhalt ist für allgemeines Publikum geeignet.

„PG 13“ – diese Inhalte sind geeignet für Jugendliche ab 13 Jahren, wenn jedoch Eltern die Kinder beim Fernsehen beaufsichtigen, dürfen auch Jüngere sich das sehen. In dieser Kategorie können Sendungen zwischen 20.30 Uhr und 05.00 Uhr gezeigt werden, wenn die Voraussetzungen stimmen.

„PG 18“ – hier ist der Inhalt geeignet für Menschen über 18 Jahren. Jüngere als 18 dürfen unter elterlicher Aufsicht zusehen. Die Programme können im Fernsehen während 22.00 Uhr und 05.00 Uhr gezeigt werden.

„Exclusive“ – diese Inhalte sind für Kinder und Jugendliche ungeeignet und dürfen im Fernsehen erst nach Mitternacht gezeigt werden.

Es muss gesagt werden, dass die TV-Programme in Thailand bereits nach einem bestimmten System von Kategorien gelistet sind. Die Praxis wird aber von Gruppen, die sich mit Fernsehsendungen befassen, kritisiert. Sie verspotten die Praxis als Kindermädchen Staatszensur mit verwirrenden Standards.

So diskutieren viele Menschen im sozialen Netzwerk, dass harmlose Cartoon-Serien nach dem Standard „PG18“ eingestuft würden, während zum Beispiel eine Seifenoper mit einer Vergewaltigungsszene als „PG13“ eingestuft wurde.

Das NBTC hat diese Vorfälle, die häufig in thailändischen sozialen Netzwerken kursieren, nicht öffentlich kommentiert.