Mann vergewaltigt und prügelt seinen 1-jährigen Stiefsohn zu Tode

pp Kalasin. Herr Anucha konnte gerade noch von der Polizei verhaftet werden, bevor er sich mit einem Bus absetzen konnte. Die Mutter eines knapp zwei Jahre alten Jungen hatte ihren geschiedenen Mann bei der Polizei angezeigt.

Frau Wa, die Mutter des Opfers erzählte den Beamten, dass sie seit etwa 6 Monaten von dem Täter geschieden sei. Trotzdem sei er immer wieder betrunken bei ihr aufgetaucht und habe sie und ihren kleinen Jungen geschlagen. Außerdem soll er mehrfach seinen Finger und seinen Penis in den Anus des Jungen gesteckt haben.

Als die Mutter ihn darauf zur Rede stellte und stoppen wollte, prügelte er auch auf sie ein und vergewaltigte sie. Am 16. November sei er wieder in ihrem Haus erschienen und habe an dem Kleinkind rum gefummelt. Als der Junge nicht mehr aufhören wollte zu schreien, habe er ihn an den Füßen gepackt und gegen die Wand geschleudert. Anschließend habe er ihn mit den Füßen getreten.

Sie habe sich dann mit ihrem schwer verletzten Sohn sofort auf den Weg in das Krankenhaus nach Khon Khaen gemacht. Hier konnten die Ärzte nichts mehr für den kleinen Jungen tun. Er starb im Krankenhaus. Laut einem ersten Bericht kam der Junge durch ein Blutgerinnsel in seinem stark angeschwollenen Gehirn zu Tode. Außerdem wurde festgestellt, dass der ein Jahr und elf Monate alte Junge einen zerrissenen Anus hatte.

Nachdem die Beamten den Stiefvater verhaftet und auf das Polizeirevier gebracht hatten, gab dieser bei einem Verhör an, dass er in einem stark angetrunkenen Zustand nach Hause gekommen wäre. Dort hätte der Sohn seiner 19-jährigen Exfrau aber so laut geweint, dass er sich sehr geärgert habe. Daraufhin habe er ihn an den Beinen gepackt und gegen die Wand geschleudert.

Nachdem der Junge bewusstlos war, sei ihm klar geworden, dass er später sterben würde. Daraufhin habe er die Flucht ergriffen. Allerdings, so behauptete er, habe er den Jungen niemals sexuell missbraucht.

Die Beamten haben den Mann eingesperrt und werden ihn einem Gericht übergeben.