Niederlage für die Opposition: Verfassungsgericht lehnt die Wahlannullierung ab

pp Bangkok. Die Demokratische Partei hatte beim Verfassungsgericht eine Petition eingereicht und wollte die Wahlen vom 2. Februar für ungültig erklären lassen.

Ihrer Meinung nach wäre es verfassungswidrig, dass die Wahlen aufgrund der Blockaden von diversen Wahllokalen nicht am selben Tag stattgefunden haben. Ein Anwalt der oppositionellen Demokratischen Partei erklärte weiter, dass die Regierung mit der Wahl versucht habe, verfassungswidrig an die Macht zu kommen.

Das Gericht konnte seiner Argumentation offenbar nicht folgen und lehnte am 12. Februar die eingebrachte Petition ab. Als Begründung gaben die Richter an, dass sie keinen Verstoß gegen die Verfassung feststellen konnten. Außerdem sei die Petition der Demokratischen Partei nicht ausreichend begründet, hieß es in einer weiteren Erklärung.

Quelle: BangkokPost