Deutsches Parlament billigt doppelte Staatsbürgerschaft

pp Bangkok/Berlin. Das Unterhaus des deutschen Parlaments verabschiedete am Donnerstag das neue Staatsbürgerschaftsrecht. Damit ergibt sich für viele Bürger die Möglichkeit, zwei Pässe zu beantragen.

Bisher mussten Kinder von Einwanderern aus nicht EU-Ländern sich im Alter von 23 Jahren für eine Staatsangehörigkeit entscheiden. Sie konnten entweder die deutsche Staatsbürgerschaft oder die des Heimatlandes ihrer Eltern wählen. Bisher bestand ein sogenanntes „Dual-Pass-Verbot“.

Das betraf vor allem die rund drei Millionen Menschen türkischer Herkunft, die in Deutschland leben. Rund die Hälfte von ihnen sollen bisher die deutsche Staatsbürgerschaft gewählt haben.

Junge Menschen können nun im Alter von 21 Jahren zwei Pässe beantragen. Sie müssen nachweisen, dass sie mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder für sechs Jahre eine deutsche Schule besucht und mit einem Schulabschluss verlassen haben.

Kaum war das Gesetz verabschiedet, da hagelte es auch schon die ersten Kritiken. Das neue Gesetz betrifft nur die Jugendlichen und nicht die älteren Leute, von denen viele bereits seit Jahrzehnten in Deutschland leben. Sie müssen wie bisher mit einer Staatsbürgerschaft auskommen.

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