Strafgericht hat einen Haftbefehl gegen den Abt des Dhammakaya Tempel erlassen

Strafgericht hat einen Haftbefehl gegen den Abt des Dhammakaya Tempel erlassen

Bangkok. Der Strafgerichtshof Ratchadapisek verbrachte etwa fünf Stunden mit der Überprüfung der vorgelegten Beweise gegen den Abt des Dhammakaya Tempels, den Mönch Phra Dhammachayo. Die Beweise wurden von Polizeioberleutnant Pakorn Suchivakul, dem Kommandant der Abteilung für Finanz- und Bankangelegenheiten des DSI (Department of Special Investigation) und Herrn Kachornsak Putthanuparb, einem Sonderermittler vorgelegt.

Dem Abt wird nicht nur Geldwäsche vorgeworfen sondern auch der Ankauf von gestohlenen Gegenständen, die mit Schecks die auf seinen Namen ausgestellt waren, bezahlt wurden. Die Schecks waren von dem ehemaligen Vorsitzenden der Klongchan Credit Union Kooperativen Supachai Srisupa-Aksorn gegengezeichnet. Das Gericht stellte daraufhin den Haftbefehl gegen Phra Dhammachayo aus.

Der Antrag für den Haftbefehl erfolgte durch das DSI, nachdem der Mönch bereits zum zweiten Mal einen DSI-Termin nicht wahrgenommen und verschoben hatte. Laut der Auskunft seines Anwalts sei er zu krank, um sich auf den Weg zum DSI zu machen. Der Abt soll dem DSI angeblich angeboten haben, ihn zu Hause in seinem Tempel zu vernehmen.

Herr Samphan Sermcheep, der Anwalt des Abt erzählte gegenüber Reportern, dass er bereits eine Petition an das Gericht gestellt hatte und darin beteuert, dass der umstrittene Abt wirklich krank sei. Außerdem habe der Abt nicht vorgehabt, sich den Fragen des DSI zu entziehen oder einfach zu entkommen.

Anwalt Samphan erklärte weiter, dass er dem Gericht auch ein Attest des Direktors des Panurangsee Armeekrankenhaus in Ratchaburi vorgelegt habe. Darin wird ebenfalls bestätigt, dass der Abt krank ist.