Dürfen langjährig ansässige Ausländer bald in Thailand arbeiten?

Dürfen langjährig ansässige Ausländer bald in Thailand arbeiten?

Bangkok. Das Kabinett hat grundsätzlich einen ministeriellen Verordnungsentwurf und zwei Entwürfe der Staatskanzlei genehmigt, um die Arbeitserlaubnis für langjährig ansässige Ausländer nach Act BE2551 (2008) zu prüfen.

In dem ministeriellen Verordnungsentwurf wird zunächst nur vorgeschlagen, auf eine Gebühr für eine Arbeitserlaubnis für Ausländer zu verzichten. Allerdings soll diese Gebühr nur für diejenigen Ausländer entfallen, die bereits für eine lange Zeit in Thailand leben und denen „besondere Milde“ gewährt werden kann.

Was allerdings unter einer „langen Zeit“ und unter „besonderer Milde“ verstanden werden kann, bleibt bei dem ministeriellen Verordnungsentwurf offen bzw. unbeantwortet.

Dieser ministerielle Verordnungsentwurf soll auch die Kinder betreffen, die zwar in Thailand geboren wurden, aber keine Thai-Nationalität erhalten haben. Weiterhin sollen auch die Ausländer mit einbezogen werden, die auf die Fertigstellung eines Thai Nationalität Identifikationsprozess warten.

Die Ankündigungen des Büros des Premierministers beziehen sich dabei auf die Art der Arbeit, die diese drei Gruppen von Ausländern im Rahmen des Artikels 13 und Artikel 13 (2) laut Gesetz ausüben dürfen.

Die erste Ankündigung des Entwurfs würde es diesen betreffenden Ausländern ermöglichen, in allen geeigneten Arbeitsplätzen, die ihren Fähigkeiten und ihren Kapazitäten entsprechen, zu arbeiten.

Die zweite Ankündigung es Entwurfs betrifft dagegen alle Staatsangehörigen aus Kambodscha, Laos oder Myanmar, die in ihrer Muttersprache als Sprach Koordinatoren arbeiten.

In der Regelung ist eine Bedingung vorgesehen, dass vor der Einstellung eines Ausländers eine 15-tägige Stellenausschreibung erfolgen muss. Sollte sich in dieser Zeit kein Thai für die offene Stelle bewerben, könnte die Stelle mit einem der Ausländer besetzt werden, auf den die oben angegebenen Bedingungen zutreffen.

Dabei gilt es allerdings eine weitere Hürde zu beachten. Nach Ablauf der 15 Tage Frist können die Firmen einen Ausländer im Verhältnis 1:100 (pro 100 thailändische Mitarbeiter ein Ausländer) einstellen.

Wenn die Arbeitgeber der öffentlichen oder staatlichen Unternehmen, der Büros, der Stiftungen oder der nichtstaatlichen Entwicklungsorganisationen all diese Auflagen erfüllen, dürfen sie einen zusätzlichen Ausländer in ihrer Firma einstellen. Dabei muss allerdings weiter beachtet werden, dass der beschäftigte Ausländer die erforderliche Ausbildung bei den entsprechenden staatlichen Stellen mit Dokumenten nachweisen muss.

Die Entwürfe wurden zur Prüfung an den Staatsrat weitergeleitet. Das Ministerium für Arbeit wurde dabei gleichzeitig durch das Kabinett aufgefordert, bei der Umsetzung der Vorschriften die Empfehlungen des Amtes des Rates für nationale Sicherheit genauestens zu beachten.

 

Quelle: Pattaya One