Berufungsgericht hat die Kaution für die TAT Gouverneurin abgelehnt

Berufungsgericht hat die Kaution für die TAT Gouverneurin abgelehnt

Bangkok. Das thailändische Berufungsgericht hat die Kautionsstellung der ehemaligen Gouverneurin der Tourismusbehörde von Thailand (TAT), Frau Juthamas Siriwan und ihrer Tochter Kitsopha mit der Begründung abgelehnt, dass sie weglaufen könnten wenn sie frei wurden, da ihre Straftaten ernst sind und hohe Haftstrafen verhängt wurden.

Ehemalige Chefin der Tourismus Behörde wegen Bestechung zu 50 Jahren Haft verurteilt
Ehemalige Chefin der Tourismus Behörde wegen Bestechung zu 50 Jahren Haft verurteilt

Sowohl die ehemalige TAT-Gouverneurin Frau Juthamas Siriwan als auch ihre Tochter Jitsopha wurden wegen Bestechung im Amt zu 66 und 44 Jahren Gefängnisstrafe verurteilt. Da das thailändische Gesetz allerdings nur maximal eine Gefängnisstrafe von 50 Jahren erlaubt, wurde die Strafe von Frau Juthamas auf 50 Jahre im Gefängnis herab gesetzt. Der ThailandTIP hatte darüber berichtet.

Beide Frauen wurden am Freitag vom Lard Yao Zentral Gefängnis, das offiziell als Frauen-Korrektur-Institution bezeichnet wird, zur Anhörung zum Strafgericht gebracht. Hier wurde ihnen die Entscheidung des Berufungsgerichts vorgelegt.

Als sie vom Strafgerichtshof wegen Bestechungen im Amt bzw. wegen Beihilfe (die Tochter) mit einer hohen Strafe verurteilt wurden, stellte ihr Anwalt sofort einen Kautionsantrag für die beiden Frauen und bot dem Gericht jeweils eine Million Baht als Kautionsgebühr an.

Das Gericht lehnte allerdings ihre Kaution ab. Ihr Anwalt wandte sich dann an das Berufungsgericht, das am Freitag ebenfalls verkündete, dass die Freilassung auf Kaution für die beiden weiblichen Straftäter abgelehnt wird.

Mutter und Tochter wurden anschließen wieder zurück zur Frauen-Korrektur-Institution (Lard Yao Zentral Gefängnis) gebracht.

 

  • Quelle: Chiang Rai Times