Da keine Berufung eingelegt wurde, wird das Verfahren gegen Yingluck geschlossen

Da keine Berufung eingelegt wurde, wird das Verfahren gegen Yingluck geschlossen

Bangkok. Da weder die ehemalige Premierministerin Yingluck Shinawatra noch ihre Anwälte oder die Staatsanwaltschaft in ihrem Fall Berufung eingelegt hatte, wurde das Verfahren gegen Yingluck am 27. Oktober geschlossen, berichtete die Isra News Agentur auf ihrer Website und zitiert dabei eine Quelle der Staatsanwaltschaft.

Die Strafrechtsabteilung des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Positionen verurteilte Yingluck am 27. September zu fünf Jahren Haft ohne Bewährung, nachdem sie von dem Gericht der Pflichtverletzung für schuldig befunden wurde, keine Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden aus der von ihrer Regierung durchgeführten Reisverpfändungsregelung einzudämmen.

Allerdings hatte Yingluck, wie sich im Nachhinein herausstellte, das Land bereits vor der offiziellen Urteilsverkündung verlassen. Bis heute wissen die thailändischen Behörden angeblich nicht, wo sich Yingluck im Moment aufhält.

Die Quelle teilte der Isra News Agentur mit, dass die Staatsanwaltschaft am 27. Oktober Kontakt mit dem Obersten Gerichtshof aufgenommen habe und dass Yingluck ihre gesetzlichen Vertreter nicht zur Einlegung einer Berufung oder zur Verlängerung der Berufungsfrist beauftragt habe. Die Staatsanwaltschaft erklärte als Klägerin, sie habe nicht die Absicht, Berufung einzulegen.

Da keine Seite Berufung eingelegt habe, so die Quelle, sei der Fall abgeschlossen worden.

Der nächste Schritt besteht darin, dass die Behörden nun ein offizielles Schreiben an das Außenministerium senden, damit das Verfahren fortgesetzt werden kann, um den Pass von Yingluck zu widerrufen.

Es wird angenommen, dass das Ministerium den Brief in Kürze an das Außenministerium schicken wird, sagte die Quelle weiter.

Norawich Lalaeng, der Anwalt von Frau Yingluck, bestätigte diese Angelegenheit. Er fügte hinzu, dass, nachdem das Gericht die Lektüre des Urteils vom 25. August bis zum 27. September vertagt habe, er nicht von seiner Mandantin kontaktiert worden sei. Dies erklärt, warum er keine Berufung eingelegt oder die Berufungsfrist verlängert hat.

Surasak Treerattrakul, der stellvertretender Chef der Untersuchungskommission, die sich mit der Reisverpfändung und den gefälschten Regierungsverkäufen befasst, sagte, der Fall sei jetzt vorbei, weil bis zum Ablauf der Frist keine Einsprüche eingereicht worden seien.

Er sagte weiter, dass der Generalstaatsanwalt Khemchai Chutiwong am 27. Oktober entschieden habe, dass der Oberste Gerichtshof seine Entscheidung in Übereinstimmung mit allen in der Klage angesprochenen Punkten getroffen habe und es deswegen keinen Grund für eine Berufung gibt.

Die betroffenen Behörden können jetzt den Prozess der Vollstreckung des Urteils in vollem Umfang durchführen und versuchen Frau Yingluck aufzuspüren, die Strafe zu verhängen. Die Verjährungsfrist des Falles ist abgelaufen, sagte Herr Surasak.

Zur Aufhebung des Reisepasses von Frau Yingluck sagte Herr Surasak, dass es Sache des Außenministeriums sei, diese Angelegenheit weiter zu behandeln.

Was den Fall der Reisverkäufe anbelangt, so erwägen die Staatsanwälte, gegen die Entscheidung der Strafabteilung des Obersten Gerichtshofs für Inhaber politischer Positionen Rechtsmittel einzulegen, da die Beklagten die Verlängerung der Berufungsfrist bereits zweimal beantragt hätten.

Kittinan Thachpramuk, Chef der Staatsanwaltschaft für die beiden Reisfälle sagte, er werde Anfang November eine Sitzung des Gremiums einberufen, um zu prüfen, ob gegen die Entscheidung Beschwerde einzulegen sei und wenn ja, in welchen Punkten.

Er glaubte, dass das Gremium Ende November eine Entscheidung treffen würde.

Auf Seiten der Angeklagten sagte er, dass der ehemalige stellvertretende Handelsminister Poom Sarapol und der ehemalige Handelsminister Boonsong Teriyapirom, der 1. und der zweite Angeklagte, bereits ihre Berufung beim Obersten Gerichtshof eingereicht hatten.

Herr Kittinan sagte, sein Gremium habe Kopien der Berufungen der beiden Angeklagten erhalten, um sie zu untersuchen und sich auf die Verteidigung vorzubereiten.

Wenn das Gremium nicht in der Lage wäre, dies bis Ende November zu Ende zu bringen, würde es eine weitere Verlängerung der Beschwerdefrist anstreben, fügte er hinzu.

 

  • Quelle: Bangkok Post