Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand aktualisiert

Das Auswärtige Amt hat seine Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand aktualisiert

Bangkok / Berlin. Das Auswärtige Amt hat gestern ( 19.1.2018 ) auf seiner Webseite seine Reise- und Sicherheitshinweise für Thailand aktualisiert. Die letzten Änderungen betreffen allgemeine Reiseinformationen, besondere Zollvorschriften, besondere strafrechtliche Vorschriften (Redaktionelle Änderungen), und Landesspezifische Sicherheitshinweise.

 

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Grundsätzlich hat sich die Sicherheitslage in Thailand nach dem Militärputsch im Mai 2014 stabilisiert. Das öffentliche Leben verläuft weitgehend normal. Meinungs- und Versammlungsfreiheit sind allerdings weiterhin erheblich eingeschränkt. Reisende sollten sich des strengen Majestätsbeleidigungsgesetzes in Thailand bewusst sein. Es wird generell empfohlen, Demonstrationen und Menschenansammlungen zu meiden, da gewaltsame Auseinandersetzungen zwischen Demonstranten und Sicherheitskräften nicht auszuschließen sind.

 

Terrorismus

Wie in vielen anderen Ländern auch, kann in Thailand eine allgemeine Gefahr von terroristischen Anschlägen niemals ausgeschlossen werden.

Vor allem in den mehrheitlich muslimischen südlichen Grenzprovinzen zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie weite Teile von Songhkla) besteht die Gefahr terroristischer Anschläge.

Im August 2016 kam es in Hua Hin, Phuket, Krabi, Trang und Surat Thani sowie weiteren Orten und Provinzen im Süden Thailands zu Bomben- und Brandanschlägen. Dabei gab es Tote und Verletzte. Im Mai 2017 gab es einen Bombenanschlag in einem Militärkrankenhaus in Bangkok. Weitere Anschläge, auch in Urlaubsgebieten, können nicht ausgeschlossen werden. Reisenden in Thailand wird weiterhin empfohlen, besonders wachsam zu sein und den Anordnungen der örtlichen Sicherheitskräfte und Behörden Folge zu leisten.

Von Reisen in und durch die unter Notstandsrecht stehenden Provinzen im Süden Thailands an der Grenze zu Malaysia (Narathiwat, Yala und Pattani sowie Teile von Songkhla) wird dringend abgeraten. Dort kommt es regelmäßig zu Auseinandersetzungen zwischen Separatistengruppen und Sicherheitskräften sowie zu terroristischen Anschlägen, auch auf von Ausländern frequentierte Ziele.

Reisen auf dem Landweg nach Kambodscha sind nur über die offiziellen Grenzübergänge möglich.

Von Reisen nach Preah Vihear und den umliegenden Tempelanlagen wird abgeraten, da der gesamte Bereich weiterhin militärisches Sperrgebiet ist. Zur Situation auf kambodschanischer Seite beachten Sie bitte die Reise- und Sicherheitshinweise Kambodscha.

 

Kriminalität

Thailand verzeichnet zunehmende Kriminalität (auch Diebstahl, Vergewaltigung, Raubüberfall, teilweise mit Todesfolge). Das betrifft insbesondere die Tourismushochburgen Phuket, Koh Samui und Pattaya.

Auf den monatlich stattfindenden ,,Mondscheinpartys“ (Full Moon Party) auf der nördlich von Koh Samui gelegenen Insel (Koh) Pha Ngan ist es bereits mehrfach zu tödlichen Zwischenfällen gekommen. Wiederholt sind Frauen und Mädchen von unter Drogen oder Alkohol stehenden Teilnehmern vergewaltigt worden.

In vielen Touristenhochburgen ist die Zusammenarbeit von Banden mit korrupten Polizeibeamten keine Seltenheit. Dabei wird den Touristen unterstellt, sie hätten gemietete Gegenstände (insbesondere Jet Skis oder Motorroller) beschädigt zurückgegeben oder Bagatelldelikte (Diebstahl von Uhrenimitaten etc.) begangen, um Geld zu erpressen. Besonders auffällig geworden ist die Polizeistation am Patong Beach. Es wird dringend geraten, in diesen Fällen unverzüglich telefonischen Kontakt mit der deutschen Botschaft in Bangkok aufzunehmen.

Touristen sollten generell nur in Taxis oder Tuk-Tuks steigen, deren Fahrer sie selbst angesprochen haben. Die Gefahr von Betrugsversuchen unter Mitwirkung von Taxi- und Tuk-Tuk-Fahrern ist hoch, z. B. werden Touristen gezielt in diverse Geschäfte geführt und dann unter Druck gesetzt, dort Fälschungen oder minderwertige Produkte zu kaufen.

Gerade bei Fahrten mit Tuk-Tuks ist besondere Vorsicht geboten. Der Preis sollte schon vor Fahrtantritt verbindlich ausgehandelt werden. Andernfalls ist damit zu rechnen, anschließend mit stark überteuerten Forderungen konfrontiert zu werden. Außerhalb Bangkoks gibt es kaum Taxameter. In Phuket dürfen Taxis aus dem Ostteil der Insel nicht in den Westteil (an die Strände) fahren. Hingegen können sich Tuk-Tuks frei über die ganze Insel bewegen.

In entlegenen Gebieten und in den Grenzgebieten zu Kambodscha und Myanmar kann es zu Überfällen durch bewaffnete Banden kommen. Trekking-Touren sollten generell nur gut vorbereitet und am besten in einer Reisegruppe unter sachkundiger Führung unternommen werden.

Sicherheitsvorkehrungen (z. B. in Hotels und Discos) in Thailand entsprechen teilweise nicht europäischen Standards. Auf Fähren und Ausflugsbooten sind Sicherheits- und Rettungseinrichtungen oftmals mangelhaft; Vorsicht ist angebracht.

 

Naturkatastrophen

Insbesondere in der Regenzeit von Mai bis Oktober kommt es häufig zu großflächigen Überschwemmungen und Erdrutschen, denen jährlich Menschen zum Opfer fallen. Im Südosten der Thai-Halbinsel (u.a. auch Koh Samui) kommt es auch von November bis Januar zu Starkregen und vereinzelten Tropenstürmen.

Reisenden wird empfohlen, sich zu jeder Jahreszeit über lokale Medien (z.B. Bangkok Post, Nationmultimedia) und staatliche Wetterwarnungen (Flood Monitoring) über die aktuelle Lage zu informieren und ggfs. die Hinweise zu Wirbelstürmen im Ausland zu beachten.

Thailand befindet sich in einer seismisch aktiven Zone, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. Informationen zum Verhalten bei Erdbeben bietet das Merkblatt des Geoforschungszentrums Potsdam.

 

Krisenvorsorgeliste

Deutschen Staatsangehörigen wird grundsätzlich empfohlen, sich in die Krisenvorsorgeliste einzutragen, um im Notfall eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Reisende mit Pauschalangeboten erhalten Informationen auch zur Sicherheit normalerweise über die Reiseveranstalter.

 

Allgemeine Reiseinformationen

 

Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie, in der der König sowohl als Staatsoberhaupt als auch als oberster Hüter der Religion eine zentrale Rolle einnimmt. Buddhismus ist Staatsreligion. Um keine religiösen Gefühle zu verletzen, ist beim Betreten von Tempeln auf angemessene Kleidung zu achten.

 

Wohneigentum

Größte Umsicht ist geboten beim Erwerb von Wohneigentum, auch von Time-Sharing-Wohnrechten. In vielen Fällen werden die Leistungen nicht in der vertraglich zugesicherten Weise erbracht. Zudem ist es entgegen der vertraglichen Vereinbarung häufig nicht mehr möglich, die Wohnrechte zu veräußern oder zu tauschen. Eine Durchsetzung eigener Rechte scheitert in der Regel daran, dass die Firmen nach kurzer Zeit vom Markt verschwinden.

Auch wenn die Polizei in vielen Fällen nicht immer im notwendigen Umfang ermittelt, sollte sie oder die örtliche Touristenpolizei in jedem Fall sofort verständigt werden. Die Touristenpolizei ist ausschließlich für Streitigkeiten zwischen Touristen und Thais zuständig und spricht Englisch.

 

Straßenverkehr

Im Straßenverkehr ist besondere Vorsicht angezeigt. In Thailand ist die Zahl tödlicher Verkehrsunfälle wesentlich höher als in Deutschland, 70% der Opfer sind Zweiradfahrer. Auch in Thailand gilt Helmpflicht. Ist es zu einem Verkehrsunfall gekommen, sind impulsive Reaktionen von Beteiligten (selbst Waffengewalt) nicht auszuschließen. Es wird geraten, in solchen Fällen ruhig zu bleiben und Eskalationen zu vermeiden.

 

Führerscheine

Deutsche Führerscheine und in Deutschland ausgestellte internationale Führerscheine werden in Thailand offiziell nicht anerkannt. Zum Führen von Kraftfahrzeugen ist grundsätzlich eine thailändische Fahrerlaubnis erforderlich. In der bisher bekannten Praxis genügt allerdings selbst renommierten Fahrzeugvermietungen der deutsche Führerschein.

Die Umschreibung einer deutschen in eine thailändische Fahrerlaubnis kann auch für kurzfristige Aufenthalte in Thailand beantragt werden. Verbindliche Informationen zur Antragstellung können beim Department of Land Transport erfragt werden.

 

Versorgung im Notfall

Reisende sollten auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz achten, der im Notfall auch einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt, siehe auch Medizinische Versorgung.

 

  • Quelle: Auswärtiges Amt