Vermieter sind von den neuen Maßnahmen des Amtes für Verbraucherschutz nicht begeistert

Vermieter sind von den neuen Maßnahmen des Amtes für Verbraucherschutz nicht begeistert

Bangkok. Seit dem 1. Mai 2018 hat das Amt für Verbraucherschutz eine ganze Reihe von Maßnahmen zum Schutz von Verbrauchern bzw. Mietern eingeführt. Jetzt wenden sich die Vermieter von Häusern, Wohnungen oder gewerblichen Räumen, die ihre Einnahmen und ihre bisherigen Rechte als bedroht fühlen, mit einer Petition an Premierminister Prayuth Chan o-cha.

Zu den wichtigsten neuen Maßnahmen gehören unter anderem, dass Vermieter die Gebühren für Strom und Wasser nicht mehr selber festlegen können, sondern sich an die Vorgaben und Gebühren der Wasser- bzw. Stromwerke halten müssen. Bisher war es für die Vermieter selbstverständlich, auf den Strom- bzw. Wasserpreis 1 bis 2 Baht aufzuschlagen und dem Endverbraucher bzw. ihren Mietern in Rechnung stellen. Das ist ab dem 1. Mai verboten.

Eine zweite ab dem 1. Mai eingeführte Maßnahme verbietet es den Vermietern ebenfalls, die Einrichtungsgegenstände oder das Eigentums eines Mieters aus dem Haus oder der Wohnung zu entfernen. Ob der Mieter vorher gegen seinen Mietvertrag verstoßen hat, spielt dabei keine Rolle. Ab dem 1.Mai liegt diese Entscheidung bzw. das Entfernen von Gegenständen einzig und allein in der Gewalt und im Ermessen der Gerichte. Der Vermieter ist also gezwungen, zuerst den Fall einem Gericht zu übergeben, bevor er sich an dem Eigentum des Mieters „ vergreifen „ darf.

Eine weitere neue Regelung betrifft die abgeschlossenen Mietverträge. Ebenfalls ab dem 1. Mai haben Mieter das Recht, einen Mietvertrag jederzeit vor dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitraum ohne Angabe von Gründen zu kündigen.

Anfang der Woche hat sich eine Delegation von 60 Vermietern auf den Weg zum Öffentlichen Dienstzentrum im Regierungsgebäude aufgemacht, und dort eine Petition an Ministerpräsident Prayuth eingereicht.

In ihrer Petition drängen die Vermieter von Häusern und Wohnungen den Ministerpräsidenten darauf, die ab dem 1. Mai umgesetzte Maßnahme des Amtes für Verbraucherschutz zurück zu nehmen. Die Vermieter befürchten durch die neuen Maßnahmen eine starke Einschränkung in ihren Geschäften und in ihren Einnahmen.

Die Vermieter argumentieren damit, dass die neue Regelung zum Abrechnen von Strom und Wasser an der Praxis vorbeiführt. Die Regelung sei alleine schon deswegen unpraktisch, weil die Abrechnungszeiträume der Strom- und Wasserwerke nicht unbedingt mit dem Ein- bzw. Auszugsdatum eines Mieters übereinstimmt. Bisher konnten die Vermieter den monatlichen Rechnungszyklus einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses selber festlegen.

Als zweites Argument gegen die Regelung, dass die Mieter nun jederzeit einen Mietvertrag kündigen können, geben die Vermieter vor allem an, dass diese Maßnahme alle ihre Kalkulationen und Rechnungen über den Haufen wirft und zunichte macht. Dadurch das die Mieter jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen können, würden für sie zusätzliche Kosten entstehen, da sie nun die zusätzlichen Instandhaltungs- und Renovierungskosten nicht mehr für einen bestimmten Zeitraum kalkulieren können. Dadurch würden ihnen zusätzliche Kosten entstehen, die sie auf lange Sicht natürlich an die Mieter weitergeben müssen. Das würde die Kosten für ein Haus oder eine Wohnung, die ohnehin schon schwer genug zu kalkulieren sind, zusätzlich in die Höhe treiben, argumentieren sie weiter.

Frau Ratchata Tantiwittayakul, die Vorsitzende der Gruppe sagte, dass wenn sich die Vermieter an diese neuen Regelungen halten, sie eine zusätzliche noch nicht vorhersehbare finanzielle Last zu tragen haben. Um finanziell nicht ruiniert zu werden, könnten sie sich nicht an die neue Verordnung halten. Notfalls würden sie dafür auch eine Bestrafung in Kauf nehmen, betonte Frau Ratchata weiter.

 

  • Quelle: Thai Visa, The Nation