Thailand ändert und erleichtert die Arbeitserlaubnis für Ausländer

Thailand ändert und erleichtert die Arbeitserlaubnis für Ausländer

Bangkok. Thailand hat seine Bestimmungen bzw. die Einschränkungen für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis haben, geändert bzw. gelockert und vereinfacht. Ausländer, die eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sind jetzt nicht mehr nur an eine Firma und einen einzigen Standort gebunden. Sie können jetzt überall, an jedem Ort in Thailand, und jederzeit, in der in der Arbeitserlaubnis beschriebenen und erlaubten Arbeit tätig werden.

Als Beispiel:

Wenn sie eine Arbeitserlaubnis haben, um eine Fabrik als Manager zu führen, können sie ab jetzt auch ohne eine neue Arbeitserlaubnis zu beantragen, in eine andere Fabrik und / oder an einen anderen Standort wechseln.

Bis letztes Jahr hat Thailand die ausländischen Arbeitsgenehmigungen noch nach dem Alien Workers Act ( 2008 ) ( das “ Gesetz “ ) geregelt.

Im Jahr 2017 wurde mit der Notverordnung über Nicht-Thais Arbeitsnotfalldekret ( 2017 ) (“ Dekret Nr. 1 „) das Alien Workers Act ( 2008 ) aufgehoben.

Das Dekret Nr. 1 enthielt jedoch einen Großteil der Bestimmungen des aufgehobenen Gesetzes und behielt die meisten der unter ihm erlassenen Verordnungen weiterhin in Kraft.

Dann, ab dem 27. März 2018, wurde die Notverordnung über die Nicht-Thais-Arbeitsverwaltung ( Nr. 2 ) ( 2018 ) ( “ Dekret Nr. 2 “ ) erlassen.

Dekret Nr. 2 änderte somit erneut das Dekret Nr. 1.

  • 70 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah bisher vor, dass „eine Person, der eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde, die Arbeit des gleichen Typs mit dem Arbeitgeber nicht an einem anderen Ort oder in einem anderen Arbeitszustand ausführen kann als die, die in ihrer Arbeitserlaubnis angegeben ist. Die einzige Ausnahme: Es sei denn, die Erlaubnis wurde nach Abschnitt 71 erteilt“.
  • 71 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah dagegen vor, dass „eine Person, der eine Arbeitserlaubnis erteilt wurde und die folgenden Angaben ändern oder hinzufügen möchte, eine Genehmigung vom Staatsbeamten einholen muss: ( 1 ) Art der Arbeit ( 2 ) Arbeitgeber ( 3 ) Standort oder ( 4 ) Arbeitsbedingungen“.
  • 73 des Dekrets Nr. 1 ( und des Gesetzes ) sah vor: „Niemand darf einem Ausländer gestatten, anders zu arbeiten als die in der Arbeitserlaubnis vorgesehene Arbeit“.

Allerdings hat § 37 des Dekrets Nr. 2 die § 70, 71 und 73 des Dekrets Nr. 1 aufgehoben.

Darüber hinaus sieht § 28 des Dekrets Nr. 2 vor, dass ein Inhaber einer Arbeitserlaubnis Arbeiten ausführen darf, die nicht ausdrücklich für alle Ausländer verboten sind, die auf der “ Offiziellen Liste “ von Arbeiten stehen, die für grundsätzlich Ausländer verboten sind.

In der offiziellen Liste wird die begrenzte Anzahl von Aktivitäten aufgeführt, für die ein Ausländer in keinem Fall eine Arbeitserlaubnis erhalten kann. ( Die aktuelle offizielle Liste ist die gleiche, wie sie zuletzt im Rahmen des Gesetzes veröffentlicht wurde. Die offizielle Liste wurde jedoch mittlerweile ebenfalls überarbeitet. Sobald uns die Liste vorliegt, werden wir sie ebenfalls veröffentlichen. )

Folglich kann jeder Ausländer, der in Thailand eine Arbeitserlaubnis besitzt, nun überall und für jeden ( einschließlich sich selbst ) unter allen Umständen arbeiten und jede Art von Arbeit verrichten, die nicht durch die offizielle Liste ausgeschlossen ist.

Dies ist eine sehr wichtige und begrüßenswerte Änderung des thailändischen Gesetzes für ausländische Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Es ist natürlich eine gute Nachricht für Inhaber von Arbeitserlaubnissen in Thailand – und Thailand wird auch davon profitieren, dass es seinen Arbeitsmarkt für die besten ausländischen Arbeitskräfte attraktiver gemacht hat, die es braucht, um in der ständig wachsenden globalisierten Wirtschaft zu konkurrieren.

Bereits im letzten Jahr im Oktober 2017 hatte das thailändische Arbeitsministerium und das Büro der Einwanderungsbehörde „ Immigration Bureau “ haben die erste Smartphone-App mit dem Namen „ Thailand Digital Work Permit „ ins Leben gerufen, die es Expats ermöglicht, ihre Anträge auf Arbeitserlaubnis Online einzureichen und genehmigen zu lassen. Die Antragsteller müssen sich jedoch mindestens zweimal persönlich zu einem “Offline – Verfahren“ bei den Behörden gemeldet haben.

Die App entstand aus einem gemeinsam vom Büro des Investitionsausschusses ( BoI ), dem Arbeitsministerium und dem Einwanderungsbüro initiierten Projekt namens Einzel Fenster “ Single Window ”.

Es ist gegenwärtig für ausländische Angestellte von Firmen gedacht, die vom BoI gefördert werden und soll zur Unterstützung von Handel und Investitionen im Land verfügbar sein.

Mitte Juli 2018 erklärte Duensing Kippen auf seinem Thailand Business Law Block, dass Thailand seine Regeln bezüglich der Arbeitserlaubnis ( Work Permit ) für Ausländer aktualisiert hat. Demnach müssen Ausländer, die ohne Arbeitserlaubnis in Thailand einer Beschäftigung nachgehen, keine Angst mehr haben, dafür im Gefängnis zu landen.

Duensing Kippen schreibt, dass zuvor die Strafen für die Arbeit ohne Arbeitserlaubnis für Ausländer gemäß Dekret Nr. 1 ( Abschnitt 101 ) eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als 5 Jahren oder eine Geldstrafe von 2.000 Baht bis 100.000 Baht oder beides betrug.

Laut den aktuellen Angaben wurde jetzt gemäß Dekret Nr. 2 ( Abschnitt 101 ) die Haftstrafe aufgehoben und die Geldstrafe für Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis auf 5.000 Baht bis 50.000 Baht reduziert.

Die Strafen für die Beschäftigung von Ausländern ohne Arbeitserlaubnis wurden ebenfalls gesenkt.

Gemäß dem jetzt aktuell gültigen Dekret Nr. 2, können die folgenden Nicht-Thailänder bestimmte Tätigkeiten in Thailand ohne Arbeitserlaubnis ausüben:

  1. Ein Nicht-Thai, der kurzfristig nach Thailand kommt, um:
    1. ein Treffen, eine Vorlesung, ein Seminar, eine Ausbildung, eine Kunst- oder Kulturausstellung oder einen Sportwettbewerb abzuhalten oder daran teilzunehmen;
    2. eine Meinung abgeben;
    3. die Arbeit anderer kontrollieren will;
    4. oder irgendwelche anderen Aktivitäten, wie vom Ministerrat vorgeschrieben ausübt.
  2. Ein Nicht-Thai, der in Thailand eintrifft, um:
    1. ein Geschäft zu führen;
    2. eine Investition tätigen;
    3. oder wer über Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten verfügt, die als vorteilhaft für die Entwicklung des Landes gelten.
  3. Ein nicht thailändischer gesetzlicher Vertreter ( z. B. Direktor ) einer ausländischen juristischen Person, der gemäß dem Foreign Business Act ( 1999 ) eine Lizenz zum Betrieb von Unternehmen besitzt.

Gemäß dem Dekret Nr. 1 gilt weiterhin, dass Nicht-Thais, die für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen in Thailand auf dringender und notwendiger Basis arbeiten möchten, nicht länger dazu verpflichtet sind, eine förmliche Genehmigung durch das Department of Employment zu erhalten.

 

  • Quelle: Duensing Kippen