Thailand braucht dringend qualifizierte ausländische Arbeitskräfte

Thailand braucht dringend qualifizierte ausländische Arbeitskräfte

Bangkok. In einem Seminar des Instituts für Bevölkerungs- und Sozialforschung der Mahidol Universität sagte eine thailändische Wissenschaftlerin, dass die Nation qualifizierte ausländische Arbeitskräfte für die Arbeit im Land gewinnen muss. Das gilt insbesondere im Bereich der Industrietechnik, da hier ein Mangel an Fachkräften besteht, der dringend behoben werden muss, fügte sie hinzu.

Eine Universitätsforscherin der Mahidol Universität, Frau Sureeporn Phanpueng, erklärte in einem Seminar des Instituts für Bevölkerungs- und Sozialforschung, dass Thailand rund 2,3 Millionen Fachkräfte benötigt, um in innovativen und technologischen Industrien, in der Robotik sowie in der Gesundheits- und Lebensmittelbranche zu arbeiten.

Die Veranstaltung wurde von Wissenschaftlern und Akademikern aus den verwandten Bereichen aus der Industrie besucht. Frau Sureeporn schlug der Regierung vor, das Problem zu lösen, indem sie gut ausgebildeten ausländischen Arbeitnehmern, die in Thailand ihre Positionen einnehmen, entsprechende Arbeitsvisa anbietet und für sie ein attraktives Lebensumfeld im Königreich schafft.

Sie möchte auch, dass die Regierung den Transfer von technologischem Know-how zwischen ausländischen Experten und thailändischen Arbeitern sowie die internationale Ausbildung in Thailand fördert.

Bereits im Juni 2018 hatten das Arbeitsministerium und der Minister für Arbeit erklärt, dass Ausländer unter bestimmten Bedingungen in 11 der 39 Berufe, die bisher ausschließlich für Thais reserviert sind, arbeiten können. Das gilt vor allem für die bevorzugten Berufe

  • Bauingenieure,
  • Buchhalter
  • und Architekten

Allerdings sind die Berufsorganisationen der drei bevorzugten Sparten für Bauingenieure, Buchhalter und Architekten anderer Meinung. Sie erklärten in den nationalen Medien, dass Thailand genügend qualifizierte Arbeitskräfte habe, um die lokale Nachfrage zu decken. Dafür müsse man nicht extra qualifizierte Ausländer ins Land holen.

Arbeitsminister General Adul sagte, dass alle drei Organisationen damit argumentiert hätten, dass es in Thailand keinen Mangel an Fachkräften gebe, da jedes Jahr neue Absolventen in die betroffenen Arbeitsmärkte eintreten würden.

Arbeitsminister General Adul hat bereits einen Plan vorschlagen, in dem Ausländer im Bereich Technik, Architektur und Rechnungswesen unter bestimmten Bedingungen in Thailand legal arbeiten können. Allerdings fügte er bei seinem Vorschlag gleich hinzu: “Zum Beispiel werden wir den Ausländern nicht erlauben, unabhängig zu arbeiten oder sogar selbständiger Unternehmer zu werden”.

Laut Herrn Anurak Tossarat, dem Generaldirektor des Arbeitsministeriums, müssen alle ausländischen Fachkräfte Lizenzen von thailändischen Berufsverbänden beantragen, bevor sie hier überhaupt mit ihrer Arbeit beginnen können.

Das Arbeitsministerium erklärte damals weiter, dass sie die Bedenken und die Beiträge von allen Beteiligten sammeln und auswerten wird, um die Ausarbeitung von Regeln und Vorschriften vorzubereiten, die am 1. Juli vom Ministerium herausgegeben werden sollen.

Ende Juli 2018 gab das Arbeitsministerium bekannt, dass Thailand seine Bestimmungen bzw. die Einschränkungen für Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis haben, geändert bzw. gelockert und vereinfacht haben.

Ausländer, die eine gültige Arbeitserlaubnis haben, sind jetzt nicht mehr nur an eine Firma und einen einzigen Standort gebunden. Sie können jetzt überall, an jedem Ort in Thailand, und jederzeit, in der in der Arbeitserlaubnis beschriebenen und erlaubten Arbeit tätig werden.

Gemäß dem jetzt aktuell gültigen Dekret Nr. 2, können die folgenden Nicht-Thailänder bestimmte Tätigkeiten in Thailand ohne Arbeitserlaubnis ausüben:

 

  1. Ein Nicht-Thai, der kurzfristig nach Thailand kommt, um:
    • ein Treffen, eine Vorlesung, ein Seminar, eine Ausbildung, eine Kunst- oder Kulturausstellung oder einen Sportwettbewerb abzuhalten oder daran teilzunehmen;
    • eine Meinung abgeben;
    • die Arbeit anderer kontrollieren will;
    • oder irgendwelche anderen Aktivitäten, wie vom Ministerrat vorgeschrieben ausübt.
  2. Ein Nicht-Thai, der in Thailand eintrifft, um:
    • ein Geschäft zu führen;
    • eine Investition tätigen;
    • oder wer über Kenntnisse, Fähigkeiten oder Fertigkeiten verfügt, die als vorteilhaft für die Entwicklung des Landes gelten.
  3. Ein nicht thailändischer gesetzlicher Vertreter ( z. B. Direktor ) einer ausländischen juristischen Person, der gemäß dem Foreign Business Act ( 1999 ) eine Lizenz zum Betrieb von Unternehmen besitzt.

Gemäß dem Dekret Nr. 1 gilt weiterhin, dass Nicht-Thais, die für einen Zeitraum von bis zu 15 Tagen in Thailand auf dringender und notwendiger Basis arbeiten möchten, nicht länger dazu verpflichtet sind, eine förmliche Genehmigung durch das Department of Employment zu erhalten.

 

 

  • Quelle: National News Bureau of Thailand