Inhaber einer Arbeitserlaubnis dürfen bald wieder das Königreich betreten.

Inhaber einer Arbeitserlaubnis dürfen bald wieder das Königreich betreten.

BANGKOK. Das Außenministerium hat die thailändischen Handelskammern darüber informiert, dass Ausländer, die eine Arbeitserlaubnis oder eine andere Erlaubnis von thailändischen Regierungsbehörden haben, bald das Königreich wieder betreten dürfen.

Gegenwärtig werden thailändische Staatsangehörige, die in das Land zurückkehren möchten, in einer staatlichen Quarantäne untergebracht, während bestimmte Ausländergruppen wie Diplomaten oder humanitäre Helfer ebenfalls schon wieder einreisen dürfen.

Ausländer mit Arbeitserlaubnis können zurückkehren, sobald sich die Luftfahrtvorschriften ändern, obwohl Ehepartner und Familienangehörige bisher noch nicht in der Bestimmung enthalten sind.

„Es ist für eine Gruppe von nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die eine Arbeitserlaubnis haben. Wir verstehen, dass dies noch nicht jede Gruppe umfasst, aber es ist eine gute Entwicklung“, sagte Natapanu Nopakun, der stellvertretende Sprecher des Ministeriums.

„Wir werden Schritt für Schritt umsetzen. Bitte haben Sie Verständnis für die Maßnahmen, die wir ergreifen müssen“, sagte er und fügte hinzu, dass die Diskussion darüber, ob andere Gruppen von Ausländern, einschließlich Touristen, zugelassen werden sollen, noch andauert.

Berechtigte Ausländer werden gebeten, die entsprechenden Anträge bei den thailändischen Botschaften in ihren Ländern einzureichen. Sie müssen zusätzlich eine Krankenversicherung und ein Gesundheitszeugnis haben, fügte er hinzu.

 

Inhaber einer Arbeitserlaubnis dürfen bald wieder das Königreich betreten.
Inhaber einer Arbeitserlaubnis dürfen bald wieder das Königreich betreten.

 

Bei der Einreise in das Königreich werden nicht-thailändische Staatsangehörige auf eigene Kosten einer 14-tägigen staatlichen Quarantäne in einer von der Regierung ausgewiesenen oder alternativ zugelassenen Einrichtung unterzogen. Sie sind nach den Angaben des Ministeriums dazu verpflichtet, die Maßnahmen der Regierung zur Vorbeugung von Krankheiten einzuhalten, sagte er weiter.

Als Reaktion auf die Ankündigung schrieb ein Twitter-Nutzer am Freitag: „Sinnlos. Wenn Sie alles in Ordnung haben, ist es Mitte Juni und nach der Quarantäne im Juli. Sie können auch einfach bis Juli warten, wenn es wahrscheinlich nichts davon gibt. Das ist alles “ Unsinn.“

Das Ministerium hat am 28. Mai einen Brief an die ausländischen Handelskammern in Thailand geschickt, in dem es heißt, dass eine Verordnung, die im Rahmen des so genannten Notstandsdekrets erlassen wurde, auch nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die entweder eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen um im Königreich zu arbeiten oder bereits eine Erlaubnis von der Thailändische Regierungsbehörde zur Einreise beantragt haben, erlaubt einzureisen.

„Es wird jedoch darum gebeten, dass nur diejenigen, die dringend in das Königreich einreisen müssen, einen Antrag auf Einreise stellen dürfen“, fügte er weiter hinzu.

„Das Außenministerium wird in Absprache mit dem Investitionsausschuss und dem Arbeitsministerium alle Anträge auf Einreise von Fall zu Fall prüfen, unter anderem unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und der wirtschaftlichen Bedeutung“, heißt es in dem Schreiben.

Nicht-thailändischen Staatsangehörigen, die einen Antrag auf Einreise stellen möchten, wird empfohlen, sich an die Royal Thai Embassy oder das Royal Thai Consulate Generalkonsulat in ihrem Abflugland zu wenden, um eine „Einreisebescheinigung für das Königreich Thailand“ zu beantragen, die mindestens 10 Arbeitstage vor dem geplanten Abreisetag eingereicht werden muss.

Außerdem ist eine gültige Krankenversicherung erforderlich, die alle Ausgaben für die medizinische Behandlung abdeckt, einschließlich Covid-19 im Wert von mindestens 100.000 US-Dollar (3,2 Millionen Baht).

Die thailändische Botschaft / das thailändische Generalkonsulat leitet den Antrag an das Außenministerium in Bangkok weiter. Wenn der Antrag genehmigt wird, wird die thailändische Botschaft / das thailändische Generalkonsulat angewiesen, dem Antragsteller die „Einreisebescheinigung für das Königreich Thailand“ und ein entsprechendes Visum auszustellen, heißt es in dem Schreiben.

Im Abfahrts- / Einschiffungshafen muss der zugelassene Antragsteller die vom Generalkonsulat der Royal Thai Embassy ausgestellte Bescheinigung vorlegen. ein ausgefülltes und unterschriebenes „Erklärungsformular“, das von der Botschaft / dem Generalkonsulat erhalten wurde; und ein „Fit to Fly Health Certificate“, das nicht mehr als 72 Stunden vor dem geplanten Abflug ausgestellt wurde.

 

  • Quelle: Bangkok Post