Warum sich Touristen mit Kritik am König in Thailand zurückhalten sollten

Warum sich Touristen mit Kritik am König in Thailand zurückhalten sollten

BANGKOK. Kritik an der Monarchie gilt in Thailand als tabu. Selbst ein Retweet oder das Teilen von kritischen Beiträgen über das Königshaus kann hohe Haftstrafen nach sich ziehen. Auch Urlaubern droht dann wegen Majestätsbeleidigung eine Anklage.

 

Die ständigen Bayern-Aufenthalte des thailändischen Königs Rama X. werden zum Politikum. Außenminister Maas will das „Treiben“ überprüfen. Denn falls der König von Deutschland aus seinen Amtsgeschäften nachgeht, könnte das gegen das Gesetz verstoßen.

 

Thailand-Urlauber sollten sich mit abfälligen oder kritischen Äußerungen über König Rama X. zurückhalten, rät das Auswärtige Amt. Es weist jetzt in seinen Reisehinweisen für das Land ausdrücklich darauf hin, dass Majestätsbeleidigung mit Haftstrafen bis zu 15 Jahren pro Tat bestraft werde.

„Der Tatbestand wird weit ausgelegt. Auch Retweets oder das Teilen von kritischen Beiträgen über das Königshaus können darunterfallen“, warnt das Ministerium, also auch Aktivitäten im Internet oder in den sozialen Medien.

Kritik am König, der königlichen Familie und der Monarchie gilt in Thailand allgemein als tabu, das thailändische Königshaus genießt als Institution besonderen Respekt. Selbst Kommentare über Haustiere der Königsfamilie sind bereits mit Haft- und Geldstrafen belegt worden.

 

43 Jahre Haft für Beleidigung des Königs von Thailand

Die Mitteilung des Auswärtiges Amtes erfolgt vor dem Hintergrund eines aktuellen Gerichtsurteils in Bangkok. Dort wurde Ende Januar eine frühere Beamtin wegen Majestätsbeleidigung zu einer Rekordstrafe von 43 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Da sie ein Geständnis abgelegt hatte, reduzierten die Richter das Strafmaß um die Hälfte. Es ist trotzdem das härteste Urteil, das ein thailändisches Gericht jemals in einem solchen Verfahren gefällt hat.

Die Frau hatte zugegeben, bei Facebook und YouTube Audioclips über die Monarchie und König Rama X. veröffentlicht zu haben. Diese enthielten nach Ansicht des Gerichts kritische Kommentare, die die 64-Jährige nur geteilt, nicht aber selbst kommentiert hatte.

Insgesamt wurde sie in 29 Anklagepunkten für schuldig befunden. Nach Verbüßen der Haft wäre die Frau 107 Jahre alt. Der Urheber der Audioclips ist laut der Zeitung „Bangkok Post“ 2015 bereits zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

 

  1. November 2020 in Thailand: In Bangkok ziehen regierungskritische Demonstranten an einem Porträt von Thailands König Rama X. vorbei

 

Menschenrechtsgruppen reagierten empört auf das Urteil, das sie als Signal an die Protestbewegung im Land sehen. Seit Monaten demonstrieren vor allem junge Thailänder für eine Reform der Monarchie. Ein Vertreter von Human Rights Watch nannte die Entscheidung ein „schauerliches Signal, dass Kritik der Monarchie nicht nur nicht toleriert, sondern auch schwer bestraft wird“.

Wegen Majestätsbeleidigung angeklagt werden in Thailand nicht nur Bürger des Landes, sondern auch Ausländer. 2007 wurde ein Schweizer als erster Ausländer überhaupt zu zehn Jahren Haft verurteilt, berichtete damals die BBC. Er hatte mehrere Porträts des Königs Bhumibol beschmiert. Der Monarch persönlich begnadigte den Verurteilten allerdings nach wenigen Tagen, er wurde sofort des Landes verwiesen.

Ein australischer Autor landete 2008 im Gefängnis, weil in einem seiner Romane ein nicht näher bezeichneter thailändischer Kronprinz schlecht wegkam. Er wurde bei der Einreise in Bangkok verhaftet, wegen Majestätsbeleidigung angeklagt und zu drei Jahren Gefängnis verurteilt, nachdem er sich schuldig bekannt hatte. Der König begnadigte ihn nach einem Monat Haft.

Ausnahmezustand in Thailand

 

 

Nach anhaltenden Massendemonstrationen ruft die Regierung in Thailand den Ausnahmezustand aus und verbietet so faktisch jeglichen Protest. Viele Demonstranten waren inspiriert von einem Hollywood-Film.

 

  • Quelle: Welt