ThailandTIP

Thailand verschärft Steuervorschriften für ausländische Arbeitnehmer

BANGKOK. Ausländer, die legal in Thailand arbeiten, unterliegen nun strengeren Steuervorschriften, da die Regierung ihr System an internationale Standards anpasst. Die Bangkok Post berichtete am 10. Oktober in einer aktualisierten Erinnerung, dass die Behörden angesichts der jüngsten Datenlage von über 3,3 Millionen registrierten ausländischen Arbeitnehmern ihre Kontrollen verstärken, um sicherzustellen, dass alle Personen, die im Land ein Einkommen erzielen, ihren persönlichen Einkommensteuerpflichten nachkommen.

Nach thailändischem Recht gilt jeder Ausländer, der sich innerhalb eines Kalenderjahres mindestens 180 Tage im Land aufhält, als Steuerinländer. Nichtansässige werden nur auf in Thailand erzieltes Einkommen besteuert. Das Einkommensteuersystem ist progressiv und liegt je nach Nettoeinkommen nach Abzügen zwischen 5 % und 35 %.

Einkommen bis zu 150.000 Baht sind derzeit steuerfrei, während Einkünfte über 5 Millionen Baht mit dem Spitzensteuersatz von 35 % besteuert werden. Ausländer haben Anspruch auf viele der gleichen Abzüge wie thailändische Staatsbürger, darunter einen persönlichen Freibetrag von 60.000 Baht, Ehegatten- und Kinderfreibeträge sowie Erleichterungen für Beiträge zur Vorsorgekasse oder Lebensversicherung. Die jährliche Steuererklärung muss bis zum 31. März des Folgejahres mit den Formularen PND 90 oder 91 eingereicht werden.

Thailands über 60 Doppelbesteuerungsabkommen (DBAs) verhindern, dass Einzelpersonen auf dasselbe Einkommen doppelt Steuern zahlen müssen. Die Auslegung dieser Abkommen kann jedoch unterschiedlich ausfallen, insbesondere bei Renten und Kapitalerträgen. Steuerexperten empfehlen daher eine professionelle Beratung.

 

Ausländer, die legal in Thailand arbeiten, unterliegen nun strengeren Steuervorschriften, da die Regierung ihr System an internationale Standards anpasst. Die Bangkok Post berichtete am 10. Oktober in einer aktualisierten Erinnerung, dass die Behörden angesichts der jüngsten Datenlage von über 3,3 Millionen registrierten ausländischen Arbeitnehmern ihre Kontrollen verstärken, um sicherzustellen, dass alle Personen, die im Land ein Einkommen erzielen, ihren persönlichen Einkommensteuerpflichten nachkommen.

 

Neben der Einkommenssteuer müssen ausländische Arbeitnehmer weitere Kosten tragen, wie etwa Visagebühren zwischen 2.000 und 5.000 Baht und eine Arbeitserlaubnis ab 750 Baht für drei Monate. Auch Beiträge zum thailändischen Sozialversicherungssystem sind erforderlich, wobei ein Gehaltsabzug von 5 % auf maximal 750 Baht pro Monat begrenzt ist. Unternehmer müssen sich ab einem Jahresumsatz von 1,8 Millionen Baht mehrwertsteuerpflichtig registrieren lassen. In bestimmten Sektoren, darunter im Finanz- und Immobilienvermietungsbereich, fallen zudem spezielle Gewerbesteuern an. Verstöße können zu Geld- oder Gefängnisstrafen führen.

Im Januar 2024 trat eine wichtige Änderung in Kraft. Steueransässige müssen künftig ausländische Einkünfte nach Thailand unabhängig vom Zeitpunkt des Einkommens versteuern. Dies ersetzt die bisherige Regelung, die nur im Jahr des Einkommens überwiesene Einkünfte besteuerte. Das Finanzamt erwägt weitere Reformen, die ein umfassendes weltweites Einkommensteuersystem einführen könnten. Dies würde eine strengere Kontrolle für ausländische Steueransässige in den kommenden Jahren bedeuten.

Die wichtigsten Erkenntnisse

 

Die mobile Version verlassen