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Ankündigung der Einwanderungsbehörde bezüglich automatischer Visumverlängerungen und Aussetzung der 90-Tage Berichterstattung

Ankündigung bezüglich automatischer Visumverlängerungen und Aussetzung der 90-Tage Berichterstattung

Ankündigung bezüglich automatischer Visumverlängerungen und Aussetzung der 90-Tage Berichterstattung

BANGKOK. Die thailändische Einwanderungsbehörde (Immigration) hat eine Ankündigung bezüglich automatischer Visumverlängerungen und Aussetzung der 90-Tage Berichterstattung veröffentlicht. Am Dienstag (7. April) unterzeichnete der thailändische Premierminister Prayuth Chan o-cha die Anordnung zur Bestätigung einer Visumamnestie für Ausländer in Thailand aufgrund der COVID-19 Pandemie.

Der thailändische Premierminister hat die Anordnung unterzeichnet, die Ausländern, die aufgrund von COVID-19 in Thailand gestrandet sind, eine Visumamnestie zu gewähren.

Der über das Innenministerium erlassene Befehl gewährt „einigen Ausländerklassen die Sondergenehmigung, im Königreich zu bleiben“.

Der Befehl wurde von Prayuth und dem Leiter des Innenministeriums Anupong Paochinda unterzeichnet.

Die Verordnung gewährt Ausländern, deren Visum am oder nach dem 26. März abgelaufen ist, eine automatische Verlängerung bis zum 30. April 2020. Während dieses Zeitraums werden keine Strafgebühren erhoben.

In der Verordnung ist auch die vorübergehende Aussetzung der 90-Tage Meldepflicht bis zum 30. April vorgesehen.

Obwohl die Anordnung noch nicht in der Royal Gazette veröffentlicht wurde, wurde sie bereits auf der Webseite der Einwanderungswebsite.

Die Visumamnestie bedeutet, dass sich Ausländer nicht mehr in Einwanderungsbüros aufstellen müssen und so das Risiko einer Ausbreitung des Coronavirus verringern sollten.

Die Visumamnestie endet zunächst am 30. April 2020, könnte jedoch verlängert werden, wenn sich die COVID-19 Situation bis dahin nicht verbessert hat.

Hier die vollständige englische Übersetzung der Annordnung:

 

 

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