BANGKOK. Die Wahlkommission setzt ihre Untersuchung der Vorwürfe gegen den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra unbeirrt fort und konzentriert sich dabei auf die Behauptungen, er habe die Pheu Thai Partei manipuliert und sich in die Koalitionsregierung eingemischt.
Dieses Vorgehen wird trotz der jüngsten Entscheidung des Verfassungsgerichts fortgesetzt, eine Petition abzuweisen, in der Thaksin und der Regierungspartei vorgeworfen wird, sie hätten versucht, Thailands konstitutionelle Monarchie zu stürzen.
EC-Generalsekretär Sawang Boonmee erläuterte die Situation und betonte, dass in diesem Fall unterschiedliche Gesetze zur Anwendung kämen.
„Obwohl es in diesen Fällen um die gleichen Fakten [über Thaksins Handlungen] geht, wenden die EC und das Gericht bei der Behandlung dieser Petitionen gegen Thaksin unterschiedliche Gesetze an.“
Dies deutet darauf hin, dass sich das Gerichtsurteil zwar auf Verfassungsverstöße bezieht, die Untersuchung der EU-Kommission jedoch auf Verstöße gegen das Parteiengesetz zielt.
Das Gericht hatte Thaksins Aktivitäten auf der Grundlage von Abschnitt 49 der Verfassung bewertet, der sich mit Fehlverhalten und dem Missbrauch von Rechten und Freiheiten in einer Weise befasst, die die konstitutionelle Monarchie bedrohen könnte.
Externe Manipulation
Im Gegensatz dazu zielt die Untersuchung der EC auf den angeblichen Verstoß der Pheu Thai Partei gegen das Organisationsgesetz, das externe Manipulation verbietet, wobei Thaksin der angebliche Außenseiter ist.
Sawang verwies auf einen früheren Fall gegen die inzwischen aufgelöste Move Forward Partei (MFP), um den besonderen Ansatz der EC hervorzuheben. In diesem Fall hatte das Gericht zwar eine Klage gegen die MFP geprüft, die EC hatte jedoch nicht die Befugnis, diese weiter zu verfolgen, da es um Vorwürfe ging, die demokratischen Strukturen der Regierung zu demontieren.
Obwohl der 74-jährige ehemalige Premierminister nach der Zurückweisung der Klage durch das Gericht von der unmittelbaren rechtlichen Anfechtung entbunden wurde, stehen ihm noch immer zwei getrennte Gerichtsverfahren bevor. Das eine ist die laufende Untersuchung der EU-Kommission, das andere ist ein Fall vor dem Strafgericht.
Der erste Fall, der von der EC überwacht wird, betrifft Vorwürfe, dass die Pheu Thai Partei und ihre Koalitionspartner unter der Regierung von Srettha Thavisin Thaksins ungebührliche Einflussnahme gebilligt hätten. Sollte sich dies als wahr erweisen, könnte dies zur Auflösung der Pheu Thai Partei und ihrer ehemaligen Koalitionsparteien führen, da es Paragraph 29 des Verfassungsgesetzes über politische Parteien verletzen würde.
Die Vorwürfe gehen auf ein Treffen in Thaksins Residenz Chan Song La in Bangkok am 14. August zurück, bei dem Berichten zufolge Gespräche über mögliche Nachfolger für Srettha Thavisin stattgefunden haben, der vom Verfassungsgericht als Premierminister entlassen worden war.
Darüber hinaus wird Thaksin vorgeworfen, in den Auswahlprozess für einen neuen Premierministerkandidaten nach Sretthas Absetzung eingegriffen zu haben. Beweise für diese Vorwürfe sind unter anderem Thaksins öffentliche Äußerungen zur Politik der Pheu Thai, von denen einige auf einem prominenten Forum am 22. August vorgetragen wurden, bevor sie von der Koalition übernommen wurden.
Majestätsbeleidigung
Im zweiten Verfahren gegen Thaksin geht es um eine Anklage nach Paragraph 112 des Strafgesetzbuches, auch bekannt als Majestätsbeleidigung. Diese Anklage bezieht sich auf ein Interview, das Thaksin 2015 in Seoul gegeben hatte und das angeblich als feindselig gegenüber der Monarchie gewertete Äußerungen enthielt.
Als Reaktion auf diese laufenden rechtlichen Herausforderungen hat das Anwaltsteam von Pheu Thai angekündigt, eine Gegenklage gegen den Anwalt Teerayut Suwankesorn einzureichen, der für die Einreichung der Klage verantwortlich war, die das Gericht abgewiesen hatte. Dieser Schritt deutet auf die Absicht der Partei hin, die gegen sie eingeleiteten rechtlichen Schritte anzufechten, berichtete die Bangkok Post.
- Quelle: The Thaiger, Bangkok Post