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Der Oberste Gerichtshof nennt vier Kernpunkte, um Thaksin zur Zahlung einer Steuerschuld in Höhe von 17,6 Milliarden Baht zu verpflichten.

BANGKOK. Der Oberste Gerichtshof nennt vier Kernpunkte, um Thaksin zur Zahlung einer Steuerschuld in Höhe von 17,6 Milliarden Baht zu verpflichten.

Der Oberste Gerichtshof Thailands hat die Urteile der unteren Instanzen aufgehoben und den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra angewiesen, 17,6 Milliarden Baht Steuern aus dem Aktienverkauf der Shin Corp zu zahlen. Das Gericht urteilte, dass er seine Kinder als Strohmänner eingesetzt und gegen Steuergrundsätze verstoßen habe.

Der Oberste Gerichtshof ordnete am Montag an, dass der ehemalige Premierminister Thaksin Shinawatra eine lange umstrittene Steuerschuld in Höhe von 17,6 Milliarden Baht im umstrittenen Aktiensteuerfall der Shin Corp begleichen müsse, und hob damit frühere Urteile der unteren Gerichte auf.

Das Gericht urteilte, dass die Steuerfestsetzung des Finanzamts hinsichtlich der aus dem Aktienverkauf der Shin Corp resultierenden Steuer rechtmäßig war.

 

Der Oberste Gerichtshof Thailands hat die Urteile der unteren Instanzen aufgehoben und den ehemaligen Premierminister Thaksin Shinawatra angewiesen, 17,6 Milliarden Baht Steuern aus dem Aktienverkauf der Shin Corp zu zahlen. Das Gericht urteilte, dass er seine Kinder als Strohmänner eingesetzt und gegen Steuergrundsätze verstoßen habe.

 

Das Urteil lässt sich in vier Kernpunkten zusammenfassen:

Frage 1: Kein Bedarf an einem neuen Urteil des Verfassungsgerichts.

Die Steuerabteilung des Obersten Gerichtshofs stellte fest, dass das Verfassungsgericht bereits entschieden hat, dass die Ankündigung des Rates für demokratische Reformen unter konstitutioneller Monarchie (CDRM) nicht im Widerspruch zur Verfassung von 2007 steht.

Da Thaksin beantragt hatte, dass das Verfassungsgericht die gleiche Frage gemäß der Verfassung von 2017 erneut prüft, entschied der Oberste Gerichtshof, dass es sich um einen wiederholten Antrag handele und sah keine Grundlage, die Angelegenheit erneut zu verweisen.

Problem 2: Die Finanzbeamten haben Panthongtae und Pintongta rechtmäßig vorgeladen.

Das Gericht stellte fest, dass die Steuerbeamten Thaksins Sohn und Tochter – Panthongtae und Pintongta Shinawatra – innerhalb der in Abschnitt 19 des Steuergesetzes festgelegten Frist rechtmäßig vorgeladen hatten.

Beide wurden als Einkommensempfänger betrachtet, die der persönlichen Einkommensteuer aus der Aktientransaktion der Shin Corp unterliegen, und gemäß Paragraph 797 des Zivil- und Handelsgesetzbuches handelten sie als Vertreter von Thaksin.

Daher war Thaksin als Auftraggeber an alle Rechtsakte gebunden, die sie in Bezug auf die Aktien vornahmen.

Problem 3: Massive Preisdifferenz führte zu steuerpflichtigem Einkommen

Panthongtae und Pintongta erwarben 329.200.000 Aktien der Shin Corp von Ample Rich Investment Ltd. zu einem Preis von 1 Baht pro Aktie, obwohl der Marktpreis an diesem Tag an der Börse von Thailand 49,25 Baht betrug.

Anschließend verkauften sie diese Aktien noch am selben Tag an die Temasek-Gruppe zu einem Preis von 49,25 Baht pro Aktie.

Das Gericht urteilte, dass es für Ample Rich keine vernünftige wirtschaftliche Grundlage gab, Aktien zu einem Preis zu verkaufen, der 40 Mal unter dem Marktwert lag, und dass die Transaktion daher steuerpflichtige Einkünfte generierte.

Dies gab den Finanzbeamten die volle Befugnis, die beiden Agenten vorzuladen und Steuern auf sie festzusetzen, und im weiteren Sinne auch auf Thaksin als den nicht genannten Auftraggeber.

Das Gericht akzeptierte, dass Thaksin für das Steuerjahr 2006 ein steuerpflichtiges Einkommen von 15.883.900.000 Baht hatte und dass die Finanzbehörde die Befugnis hatte, die entsprechende Einkommensteuer einzuziehen.

Die Steuerfestsetzung war somit rechtmäßig.

Problem 4: Der Einsatz von Strohmännern zeugte von „mangelnder Steuerintegrität“.

Der Oberste Gerichtshof befand, dass Thaksins Verwendung von Strohmännern – darunter seine eigenen Kinder – zur Verwahrung von Aktien in seinem Namen ein Akt sei, der „an Steuerintegrität mangelte“ und gegen den Sinn des Steuerrechts verstoße.

Diese Praxis führte dazu, dass der Staat die Steuern nicht ordnungsgemäß einziehen konnte, und das Gericht urteilte, dass die Vereinbarung keinen legitimen wirtschaftlichen Zweck hatte, außer ungebührliche Vorteile zu erlangen, darunter die Vermeidung der Einkommensteuer.

Die Richter bezeichneten die Transaktionen als schwerwiegend rechtswidrig und sahen daher keinen Grund, die Zuschläge und Strafen zu erlassen oder zu reduzieren.

Mit diesem Urteil ist Thaksin nun rechtlich verpflichtet, die gesamte Steuerschuld in Höhe von 17,6 Milliarden Baht, einschließlich Strafen und Zuschlägen, an die Finanzbehörde zu zahlen.

 

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