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43 Fälle wurden von den Militärgerichten an Zivilgerichte übertragen

43 Fälle wurden von den Militärgerichten an Zivilgerichte übertragen

43 Fälle wurden von den Militärgerichten an Zivilgerichte übertragen

Bangkok. Laut Prayut Phetkhun, dem stellvertretenden Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, wurden 43 Fälle im Zusammenhang mit Sicherheits- und Straftaten auf Anordnung des Nationalen Rates für Frieden und Ordnung (NCPO) von Militärgerichten an die zuständigen Zivilgerichte weitergeleitet.

Der von General Prayuth Chan o-cha vor der Bildung einer gewählten Regierung unterzeichnete NCPO-Befehl Nr. 9/2019 hebt die NCPO-Befehle Nr. 37/2014, 38/2014, 43/2014, 50/2014 und 55/2016 auf.

Infolgedessen müssen Sicherheits- und Strafsachen, die von den Militärgerichten geprüft werden, an die Gerichte weitergeleitet werden, und Fälle, die von den Militärstaatsanwälten geprüft werden, müssen an die Generalstaatsanwaltschaft weitergeleitet werden.

Nach Inkrafttreten des NCPO-Beschlusses Nr. 9/2019 wurden insgesamt 43 Fälle, die von Militärgerichten geprüft wurden, an die Gerichte weitergeleitet.

Dabei sind die 43 Fälle in vier Gruppen unterteilt.

  1. Bei der ersten Gruppe handelt es sich um Fälle, die vor Militärgerichten angeklagt wurden, und bei denen Zeugenuntersuchungen abgeschlossen wurden, bis endgültige Entscheidungen getroffen wurden. Die endgültigen Entscheidungen werden getroffen, nachdem die Rechtssachen an die Gerichte weitergeleitet wurden.
  2. Die zweite Gruppe besteht aus Fällen, die vor Militärgerichten angeklagt und Haftbefehle wegen Festnahme von Verdächtigen erlassen wurden, die jedoch bisher nicht gefasst wurden. In diesem Fall müssen die Ermittler der Polizei die alten Haftbefehle aufheben und die Gerichte auffordern, neue Haftbefehle für weitere Gerichtsverfahren auszustellen.
  3. Die dritte Gruppe umfasst Fälle, die vor Militärgerichten angeklagt wurden und bei denen teilweise Zeugenuntersuchungen durchgeführt wurden. Für diese Gruppe sind die Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft dafür verantwortlich, die Untersuchungen der verbleibenden Zeugen für weitere gerichtliche Entscheidungen abzuschließen.
  4. Bei der vierten Gruppe handelt es sich um Fälle, die vor Militärgerichten angeklagt wurden, jedoch wurde mit den Zeugenuntersuchungen bisher noch nicht begonnen. Die Staatsanwälte der Generalstaatsanwaltschaft müssen die Zeugenvernehmungen von Anfang an übernehmen.

Von den 43 Fällen sind vier hochkarätige.

 

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