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Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

Covid-19 Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

BERLIN. Das deutsche Auswärtige Amt hat auf seiner Webseite (www.auswaertiges-amt.de) die Informationen zur aktuellen Coronavirus Situation sowie zum internationalen Luft- und Reiseverkehr erneuert.

Originaltext Auswärtiges Amt:

Die Ausbreitung von COVID-19 führt weiterhin in vielen Ländern zu teilweise drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens wie z.B. Ausgangssperren.

Änderungen der Einreise- und Quarantänevorschriften erfolgen teilweise ohne jede Vorankündigung und mit sofortiger Wirkung. Einige Länder verlangen ein negatives PCR-Testresultat für die Einreise.

Zahlreiche Reisende waren in mehreren Ländern betroffen und an der Weiter- oder Rückreise gehindert, einige sitzen noch immer in entfernteren Ländern und Regionen fest.

Im Infektionsfall im Ausland müssen Quarantänevorgaben des Reiselandes Folge geleistet werden, eine Rückholung kann nicht erfolgen.

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen ins Ausland, außer

– in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Belgien*, Bulgarien*, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Luxemburg*, Niederlande, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Malta, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien*, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien*, Tschechien, Ungarn, Republik Zypern),

– in Schengen-assoziierte Staaten (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz),

– in das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, nach Andorra, Monaco, San Marino und in den Vatikanstaat,

wird derzeit gewarnt. Dies gilt vorerst bis einschließlich 31. August 2020.

Eine vorzeitige Aufhebung der Reisewarnung wird im länderspezifischen Einzelfall gesondert bekannt gegeben.

(*Überschreitet ein Land oder eine Region die Neuinfiziertenzahl im Verhältnis zur Bevölkerung von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen, können Reisewarnungen wieder ausgesprochen werden. Dies gilt aktuell für Luxemburg und Regionen in Spanien, Belgien, Bulgarien und Rumänien.)

Aktuelle Neuinfiziertenzahlen bietet das European Centre for Disease Prevention and Control (ECDC), Informationen zu Quarantäne-Bestimmungen, Restaurantregeln und weitere COVID-19-Vorschriften bietet die EU-Kommission auf Re-open EU.

Von der Teilnahme an Kreuzfahrten wird aufgrund der besonderen Risiken dringend abgeraten. Hiervon ausgenommen sind Flusskreuzfahrten innerhalb der EU bzw. Schengen mit spezifischen Hygienekonzepten. Ebenfalls hiervon ausgenommen sind Kreuzfahrten auf Schiffen mit spezifischen Hygienekonzepten, deren Reise in einem Hafen in Deutschland beginnt und ohne ein Anlegen in einem ausländischen Hafen wieder in einem Hafen in Deutschland endet.

Die pandemiebedingt vorübergehend wiedereingeführten Binnengrenzkontrollen an den deutschen Grenzen wurden beendet.

Seit 17. März 2020 gelten EU-weit einheitliche Einreisebeschränkungen für nicht notwendige Reisen aus Drittstaaten. Diese Beschränkungen gelten insbesondere auch für Einreisen nach Deutschland.

Angesichts der teilweisen Verbesserung der weltweiten epidemiologischen Lage hat der Rat der Europäischen Union am 30. Juni 2020 auf Grundlage eines Entwurfs der Kommission eine Empfehlung zu Lockerungen der Einreisebeschränkungen beschlossen. Deutschland setzt diese Empfehlung um. Einzelheiten hierzu bietet das Bundesinnenministerium.

Bund und Länder haben sich auf die Grundzüge einheitlicher Quarantänebestimmungen für Ein- und Rückreisende verständigt. Ab dem 8. August 2020 wird ein kostenloser verpflichtender PCR-Test bei Einreise aus einem von Robert-Koch-Institut ausgewiesenen Risikogebiet erforderlich. Zur konkreten Umsetzung der Maßnahmen sind die Bundesländer zuständig.

Einreisende können ausgenommen werden, sofern sie einen höchstens 48 Stunden vor Einreise durchgeführten molekularbiologischen Test (PCR-Test) ausgestellt in einem qualitätsgesicherten (akkreditierten) Labor aus der Länderliste nachweisen können, dass sie nicht mit SARS-CoV2 infiziert sind.

Quelle: Auswärtiges Amt

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