ThailandTIP

Ehemaliger Abt erhält 468 Jahre Haft wegen Unterschlagung

NAKHON RATCHASIMA. Gegen einen ehemaligen Abt des Wat Pa Dhammakiri in Nakhon Ratchasima wurde eine 468-jährige Haftstrafe wegen seiner Beteiligung an einem Unterschlagungsfall im Wert von fast 300 Millionen Baht verhängt.

Das Urteil wurde gestern am Mittwoch vom Zentralen Strafgericht für Korruptions- und Fehlverhaltensfälle als Reaktion auf Klagen erlassen, die Staatsanwälte gegen Phra Ajarn Khom, den ehemaligen Abt von Wat Pa Dhammakiri im Bezirk Pak Chong, und acht Komplizen wegen ihrer Beteiligung an dem Fall eingereicht hatten .

Der ehemalige Abt, der heute als Khom Kongkaeowas bekannt ist, ist der erste Angeklagte.

Die anderen acht sind Wutthima Thaomor, der ehemalige Abt des Tempels vor Khom; Khoms Schwester, Juthathip Phubodiwarochuphan; sein Fahrer, Boonyasak Patarakosol; und fünf entlassene Mönche – Boonsong Panpuwong, Bundit Yoicha, Nathapat Tangjaisanong, Boonluea Phothong und Thanakrit Yotsurin.

Das Gericht stellte fest, dass Khom mit den entmachteten Mönchen zusammengearbeitet hatte, um die vom Tempel erhaltenen Spenden zu unterschlagen.

Er behielt das Geld auf seinem Bankkonto, von dem nur seine Schwester Geld abheben durfte. 76 Mal wurde Geld abgehoben.

Der ehemalige Abt befahl seiner Schwester, einen Teil des Bargeldes in seiner Wohnung aufzubewahren, woraufhin die Polizei später 51,4 Millionen Baht beschlagnahmte. Khom befahl auch anderen ehemaligen Mönchen, einige Vermögenswerte außerhalb des Tempels zu verstecken.

 

Gegen einen ehemaligen Abt des Wat Pa Dhammakiri in Nakhon Ratchasima wurde eine 468-jährige Haftstrafe wegen seiner Beteiligung an einem Unterschlagungsfall im Wert von fast 300 Millionen Baht verhängt.
Das Urteil wurde gestern am Mittwoch vom Zentralen Strafgericht für Korruptions- und Fehlverhaltensfälle als Reaktion auf Klagen erlassen

 

Später entdeckte die Polizei 1.455 Gegenstände, darunter Bargeld und Vermögenswerte im Wert von 299,5 Millionen Baht. Das Gericht befand ihn in 78 Fällen für schuldig – mit einer Strafe von jeweils sechs Jahren – und verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 468 Jahren.

Wutthima wurde in 78 Fällen für schuldig befunden, die Gesamtstrafe betrug 312 Jahre. Juthathip war in 77 Fällen schuldig und erhielt eine Gefängnisstrafe von 308 Jahren.

Nach thailändischem Recht beträgt die maximale Zeit, die sie hinter Gittern verbringen dürfen, 50 Jahre. Die Haftstrafen der anderen Angeklagten wurden aufgrund ihrer Kooperation von drei auf zwei Jahre verkürzt.

 

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